Sommerferien sollen doch schön sein. Für viele Jugendliche in Berlin sind sie das sicherlich auch, endlich raus aus der Schule, und vielleicht eine Reise in das Herkunftsland der Eltern. Aber was, wenn man plötzlich nicht mehr zurück darf? Zwangsheirat passiert auch Berliner Jugendlichen.
Was tun, wenn die Familie plötzlich über die Zukunft bestimmt, mit einer Hochzeit, die man nicht will? In Deutschland ist Zwangsheirat seit 2011 eine Straftat. Wer einen Menschen mit Gewalt oder der Drohung zur Ehe nötigt, macht sich nach § 237 des Strafgesetzbuchs strafbar. Eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kann die Folge sein. Und dennoch ist es gar nicht so ungewöhnlich. Von Zwangsehen sind besonders Mädchen betroffen, aber auch Jungs kann es treffen.
Der Neuköllner Bezirksbürgermeister Martin Hikel sagt „Zwangs- und Frühverheiratungen sind Menschenrechtsverletzungen, die wir nicht tolerieren und denen wir uns in Neukölln entschlossen entgegenstellen. Wir wissen aber, dass sie Realität sind für Neuköllner Jugendliche.“
Auch in Berlin: Zwangsheirat ist strafbar, trotzdem passiert sie
Um dem vorzubeugen, verschickte das Bezirksamt Neukölln vor Beginn der Sommerferien Informationsmaterial an Schulen sowie an Jugendeinrichtungen. All das, damit die Kinder wissen, wie sie sich schützen können und „damit wir uns nach den Sommerferien wiedersehen!“ wie das Bezirksamt schreibt.

- Nimm Kopien deines Passes und Rückflugtickets mit
- Schreib dir die Adresse der deutschen Botschaft im Zielland auf
- Trag Bargeld und ein aufgeladenes Handy bei dir, aber gut versteckt
- Gib Kopien deiner Dokumente an jemanden in Berlin
- Notiere die genaue Adresse, wo du im Ausland wohnst
- Hinterlege eine eidesstattliche Erklärung, dass du nicht heiraten willst und zurück nach Deutschland kommen möchtest
Jugendliche, die eine Zwangsverheiratung oder Heiratsverschleppung befürchten, sollten möglichst frühzeitig eine Vertrauensperson ansprechen. Es kann auch hilfreich sein, wichtige Dokumente wie Passkopien und das Rückflugticket vor der Abreise einer Vertrauensperson in Berlin zu übergeben. Zusätzlich empfiehlt das Bezirksamt, Adressen der deutschen Botschaft im Zielland sowie Bargeld und ein aufgeladenes Mobiltelefon bei sich zu führen. Auch kann man eine eidesstattliche Erklärung aufsetzen, in der festgehalten wird, dass man nicht verheiratet werden will und nach Deutschland zurückkehren möchte.

Damit wir uns nach den Sommerferien wiedersehen!
Auch rechtlich gibt es Möglichkeiten, gegen solche Ehen vorzugehen. Wenn eine minderjährige Person im Ausland verheiratet wurde, kann diese Ehe in Deutschland wieder aufgehoben werden. War jemand bei der Eheschließung sogar jünger als 16 Jahre und kommt noch minderjährig zurück nach Deutschland, wird die Ehe hier nicht anerkannt.