Berliner Verwaltungsgericht

Neues Urteil: Kacheln an DDR-Bauten dürfen nicht verschraubt werden!

Eigentümer des DDR-Baus wollte lockere Kacheln fest verschrauben. Bezirksamt sprach ein Verbot aus. Jetzt landete der Fall vor Gericht.

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Strausberger Platz. Lose Kacheln an den Gebäuden dürfen nicht verschraubt werden.
Strausberger Platz. Lose Kacheln an den Gebäuden dürfen nicht verschraubt werden.Pemax/imago

Fliesen-Alarm an einem DDR-Prestigebau in Berlin. Seit Jahren rieseln Kacheln von der Fassade am Strausberger Platz – doch eine simple Lösung mit Schrauben? Die ist verboten! Das Berliner Verwaltungsgericht stellte jetzt klar: Die Optik des denkmalgeschützten Gebäudes darf nicht mit modernen Befestigungen verschandelt werden. Fußgänger, die von den Kacheln getroffen werden könnten, dürften das Urteil mit Befremden zur Kenntnis nehmen.

Der Bau im Zuckerbäckerstil gehört zu einem der eindrucksvollsten Ensembles aus DDR-Zeiten. Errichtet in den 1950er-Jahren als Teil der einstigen Stalinallee (heute Karl-Marx-Allee), galt er als Vorzeigeprojekt sozialistischer Baukunst.

Früher schmückten edle Meißner Keramiken die auch als „Sozialistischer Klassizismus“ gefeierte Fassade – doch die wurden bei einer Sanierung von 1999 bis 2000 fast komplett ersetzt. Stattdessen kamen neue Kacheln zum Einsatz, die auf Glasfaserbetonplatten geklebt wurden.

Das einzigartige Flair der 50er-Jahre-DDR-Architektur in Gefahr

Dann das Drama: Seit 2007 fallen immer wieder Fliesen herunter. Die Lösung des Eigentümers? Er wollte die Fliesen fest verschrauben. Eigentlich eine Kleinigkeit und das Normalste von der Welt. Doch das Bezirksamt stellte sich quer – und das zu Recht, urteilten nun die Verwaltungsrichter.

Anderer Blick auf die Zuckerbäckerbauten am Strausberger Platz in Berlin.
Anderer Blick auf die Zuckerbäckerbauten am Strausberger Platz in Berlin.Jörg Carstensen/dpa

Die Begründung des Gerichts: Die Befestigungen seien schon aus mehreren Metern Entfernung sichtbar und würden als „nicht bauzeitliche Fremdkörper“ wirken. Das einzigartige Flair der 50er-Jahre-Architektur wäre mit einer Verschraubung dahin.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Eigentümer es dabei belässt und Ruhe gibt, ist fraglich. Schließlich ist er für die Sicherung der Kachelfassade zuständig. Vermutlich wird er sich auch bei seiner Versicherung schlaumachen wollen. Denn die muss im Zweifel für Schäden haften.

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