Gerichtsurteil

13 Jahre Haft für Messer-Angriff am Berliner Holocaust-Mahnmal

Syrischer Flüchtling hatte im Februar 2025 einen spanischen Touristen am Mahnmal attackiert.

Author - Stefan Doerr
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Der Tatverdächtige der Messerattacke am Holocaust-Mahnmal in Berlin wird zu einem Hubschrauber geführt.
Der Tatverdächtige der Messerattacke am Holocaust-Mahnmal in Berlin wird zu einem Hubschrauber geführt.Uli Deck7dpa

Gut ein Jahr nach der Messerattacke auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin ist der Angreifer zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden.

Schuldspruch auf versuchten Mord

Das Berliner Kammergericht sprach den Syrer unter anderem des versuchten Mordes und der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Die Bundesanwaltschaft hatte die Tat als radikal-islamistisch und antisemitisch bewertet.

Die Bundesanwaltschaft hatte deshalb eine lebenslange Haftstrafe für den 20 Jahre alten Syrer beantragt. Bei dem Angriff vom 21. Februar 2025 war ein inzwischen 31-Jähriger lebensgefährlich verletzt worden.

Der angeklagte Flüchtling aus Syrien sitzt zu Prozessbeginn im Saal des Kriminalgerichts Moabit.
Der angeklagte Flüchtling aus Syrien sitzt zu Prozessbeginn im Saal des Kriminalgerichts Moabit.Sebastian Gollnow/dpa

Messer-Opfer lag im Koma

Der Spanier war mit zwei Freunden unterwegs, um das Mahnmal zu besuchen, als ihn der Angreifer plötzlich von hinten attackierte. Der Tourist wurde mit einer 14 Zentimeter langen Schnittwunde schwer am Hals verletzt verletzt. Er überlebte nur knapp und lag in künstlichem Koma. Bis heute ist der Spanier nicht in der Lage zu arbeiten.

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft reiste der Syrer am Tattag aus Leipzig nach Berlin, um im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen Angriff auf einen Menschen zu begehen. Gezielt habe er sich das Holocaust-Mahnmal unweit des Brandenburger Tors ausgesucht. Zuvor hatte er dem IS über eine Messenger-Kommunikation als Mitglied angedient.

Der 20-Jährige, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und in einer Unterkunft in Leipzig wohnte, hatte sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat am Mahnmal gestellt. Seit seiner Festnahme befindet er sich in Untersuchungshaft. Vor Gericht bat er um Vergebung. Sein Verteidiger sprach sich gegen die Anwendung des allgemeinen Strafrechts aus und plädierte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren.

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