Zu wenig Magnesium

Landgericht Bochum: Dr. Oetker hält sein Müsli-Versprechen nicht

Die Werbung für Vitalis Knusper-Müsli verstößt gegen Health-Claims-Verordnung der EU, so das Urteil.

Author - Stefan Henseke
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Das Landgericht Bochum urteilte, dass in einer Portion Vitalis Knusper-Müsli von Dr. Oetker weniger Magnesium enthalten sei als die Werbung verspricht.
Das Landgericht Bochum urteilte, dass in einer Portion Vitalis Knusper-Müsli von Dr. Oetker weniger Magnesium enthalten sei als die Werbung verspricht.Pond5 images/imago

Magnesium wird gerne als Wundermittel gepriesen. Sportler schwören auf stark magnesiumhaltige Getränke, um Krämpfe bei Ausdauersport zu vermeiden. Fehlt dieser Mineralstoff, wird man eher schlapp und müde. Am Hype um Magnesium wollte auch Dr. Oetker verdienen: „Dieses Müsli enthält Magnesium, das zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beiträgt“. Mit diesem Slogan warb der Lebensmittelhersteller für Vitalis Knusper-Müsli. Jetzt hat das Landgericht Bochum diese Werbung für unzulässig erklärt.

Grund: Der zu geringe Magnesiumgehalt pro Portion. Das Landgericht urteilte, dass die Aussage auf einem Vitalis Knusper Müsli der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union verstößt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Werbeaussage zuvor als wettbewerbswidrig kritisiert.

Magnesium: Die Portionsmenge reicht nicht aus, um die gewünschte Wirkung zu erzielen

„Magnesium hilft erst ab einer bestimmten Menge gegen Müdigkeit. Den Mindestwert hierfür hat eine Portion Vitalis Knusper-Müsli bei weitem nicht erreicht“, erklärt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale-Bundesverbands. Verbraucher müssten mehr als zwei Portionen pro Tag von dem Müsli essen, um eine irgendeine Wirkung zu erzielen. „Weil dieser Hinweis auf der Verpackung fehlte, ist das eine Irreführung von Verbraucher:innen“, erklärt die Expertin.

Dr. Oetker hatte auf der Verpackung mit der beanstandeten Formulierung geworben. Aus der Nährwerttabelle auf der Verpackung ging hervor, dass eine 40-Gramm-Portion  28,3 Milligramm Magnesium enthält, was aber nur acht Prozent der empfohlenen Tageszufuhr entspricht. Diese Portionsmenge reicht jedoch nicht aus, um die gewünschte Wirkung zu erzielen, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

Die strittige Werbeaussage zur Müdigkeit sei laut EU-Verordnung nur zulässig, wenn Verbraucher durch den zu erwartenden Verzehr des Müslis mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tageszufuhr an Magnesium zu sich nehmen würden. Das wären 56,25 Milligramm – etwa doppelt so viel, wie nach Herstellerangaben in einer Müsli-Portion enthalten sind.

Das Landgericht Bochum untersuchte dabei die Frühstückgewohnheiten der Deutschen und stellte fest, dass Müsli üblicherweise nur zum Frühstück und nicht zu anderen Mahlzeiten verzehrt wird. Es könne deshalb vernünftigerweise nicht erwartet werden, dass Verbraucher mehrere Portionen am Tag zu sich nehmen. Die vorgeschriebene Mindestmenge Magnesium hätte vielmehr in der von Dr. Oetker selbst genannten Portionsgröße von 40 Gramm Müsli enthalten sein müssen.

Die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.