Punsch, Glühwein – und ein Joint? Nicht auf deutschen Weihnachtsmärkten! In der ersten Adventszeit seit der Cannabis-Freigabe ziehen viele Bundesländer klare Grenzen. Auf den Adventsmärkten sollen spezielle Kontrollen auch in Berlin das Kiffen unterbinden.
Schon vor dem Start der Weihnachtsmärkte haben die Behörden ihre Ansage gemacht: Wer sich zwischen Christbaumkugeln und gebrannten Mandeln ein Tütchen anzündet, bekommt Ärger. Besonders streng ist die Regelung, wenn Minderjährige in der Nähe sind.
Seit April steht im Cannabisgesetz: In Fußgängerzonen gilt von 7.00 bis 20.00 Uhr Rauchverbot – auch für Joints. Die Weihnachtsmärkte, die ab dieser Woche nach Totensonntag öffnen, unterliegen damit strengeren Regeln. Da viele Weihnachtsmärkte der Hauptstadt sich in Fußgängerzonen befinden, kündigten die Behörden an, dass verstärkte Kontrollen stattfinden werden.

Kiffen zwischen Glühwein und Christbaum?
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium erinnert daran, dass der Konsum von Cannabis auf Großveranstaltungen ohnehin tabu ist – und damit auch auf Weihnachtsmärkten. Obwohl die Freigabe für Erwachsene seit sieben Monaten gilt, bleibt das Glühweinparadies eine Tabu-Zone.
Viele Weihnachtsmärkte wollen kein explizites Cannabis-Verbot aussprechen. Entsprechend äußerten sich beispielsweise Sprecher der niedersächsischen Städte Hannover, Göttingen und Braunschweig. Es solle Kontrollgänge der Ordnungsdienste, der Polizei und teils auch privater Sicherheitsdienste geben. Ein Sprecher der Stadt Osnabrück sagte, es werde zwar keine speziellen Cannabis-Streifen geben. „Dennoch wird der Ordnungsaußendienst seine Aufmerksamkeit auch auf unerlaubten Konsum von Cannabis richten und, sollte ein solcher entdeckt werden, selbstverständlich auch einschreiten.“
Während viele Städte bei Stichproben bleiben, hat Torgau Nägel mit Köpfen gemacht: Schon im September erklärte der Stadtrat den Weihnachtsmarkt zur „Cannabis-freien Zone“. Und in Erfurt? Dort gibt es zwar keine neue Regelung, aber private Sicherheitskräfte sollen vereinzelt Kontrollen durchführen. ■