Achtung, Ausrutschgefahr

Damit die Hauptstadt nicht zur Rutschpartie wird: Hier müssen Berliner selber ran

Der Winter ist da, in der Nacht gibt es Frost – es droht eine einzige Rutschpartie in Berlin! Da hilft nur streuen: Hier kommen alle Infos, was zu beachten ist.

Author - Sharone Treskow
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Der Winter kommt! Die BSR beantwortet die wichtigsten Fragen für Berlin.
Der Winter kommt! Die BSR beantwortet die wichtigsten Fragen für Berlin.© BSR

Berlin ist bitterkalt: Am Freitagmorgen lagen die Temperaturen bei minus 3 Grad – auch in der Nacht zum Samstag soll es auf minus 4 bis minus 8 Grad abkühlen! Das bedeutet: Es könnte ganz schön glatt werden auf den Straßen und Gehwegen der Hauptstadt. Damit niemand ausrutscht, ist der Winterdienst der BSR im Einsatz, doch auch Anwohner haben Pflichten. Hier kommt eine Übersicht.

Wo müssen die Berliner selbst streuen?

Die BSR kümmert sich um den Kampf gegen Schnee und Eis in der Hauptstadt. Aber nicht überall!
Die BSR kümmert sich um den Kampf gegen Schnee und Eis in der Hauptstadt. Aber nicht überall!IMAGO / suedraumfoto

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) informiert jetzt zum Kälteeinbruch: „Wir sind für den Winterdienst auf Fahrbahnen, Radwegen und Fußgängerüberwegen zuständig. Hinzu kommen Haltestellen sowie bestimmte Plätze und Fußgängerzonen.“ Rund 2.300 Beschäftigte mit 540 Räum- und Streufahrzeugen seien im Einsatz, damit Berlin nicht zur gefährlichen Eisbahn wird.

Wichtig zu wissen: „Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anliegerinnen und Anlieger verantwortlich“. Weiter erklärt die BSR: „Dazu zählen unter anderem Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen sowie private oder gewerbliche Mieter und Pächter, wenn die Aufgabe im Mietvertrag auf sie übertragen wurde.“

Was vielen nicht bewusst ist: Die Berliner Gehwege sind ganz klar Anliegersache! Wurde hier nicht ordentlich gearbeitet, trifft die BSR keine Schuld. „Sie müssen vor ihren Grundstücken Eis und Schnee beseitigen und bei Glätte abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt streuen. Eisbildungen, denen durch Streuen nicht ausreichend begegnet werden kann, sind zu beseitigen.“

Darf man die Gehwege mit Salz streuen?

Sand, Splitt oder doch Salz? Die BSR klärt auf, womit Berliner ihre Gehwege streuen dürfen.
Sand, Splitt oder doch Salz? Die BSR klärt auf, womit Berliner ihre Gehwege streuen dürfen.imago stock&people

Die klare Antwort zum privaten Gebrauch von Streusalz: „Nein, alle Auftaumittel, also nicht nur Salze, sind generell verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist der differenzierte Winterdienst der BSR.“

Die BSR setze im Rahmen der mit der Senatsverwaltung abgestimmten Streupläne nur auf verkehrswichtigen Fahrbahnen der Einsatzstufe E1 (Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung) Feuchtsalz ein. „Fußgängerüberwege an Kreuzungen und Einmündungen streuen wir mit Splitt.“

Berliner Anwohner dürfen Schnee und Eis nur mit Sand oder Splitt bekämpfen: „Verstöße gegen die Räum- und Streupflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und es drohen dir empfindliche Bußgelder bis zu 10.000 Euro.“ Verletzt sich eine Person wegen Glätte, könne es außerdem zu Strafverfahren und Schadensersatzklagen kommen.

Wieso wird der Einsatz von Streusalz mit 10.000 Euro bestraft?

Wieso der private Einsatz von Salz gegen glatte Gehwege in Berlin verboten ist und so hart bestraft wird? Streusalz ist hauptsächlich wegen seiner Umweltschäden problematisch. Vor allem für Bäume stellt es eine Gefahr dar: Es reichert sich im Boden und anschließend in den Baumwurzeln an, die Bäume werden dadurch nicht mehr ausreichend versorgt und sterben ab.

Auch für Berlins Flüsse und Seen sind die Auftaumittel ein Problem, weil das Salz in großen Teilen der Stadt mit dem Tauwasser direkt in das nächste Gewässer gelangt. Streusalz verletzt zudem die Pfoten von Haustieren und kann auch Fahrzeuge und Bauwerke angreifen.