Plakatkleber – sie werden immer dreister. Es geht nicht um die, die an ausgewiesenen Wänden in der Stadt Kulturplakate aufhängen. Es geht um die Illegalen. Die, die jeden Zipfel Wand mit irgendeinem Ankündigungsschwachsinn zukleistern. Oft sind das Stromkästen, Brückenpfeiler, Laternen oder die geziegelten Wände von Trafohäuschen. Manchmal auch Hausfassaden und Mülltonnen.
Jetzt erwischte die Ordnungsamtspolizei einen dieser illegalen Plakatkleber auf frischer Tat. Obwohl der Mann wusste, dass das Kleben und Kleistern an dieser Stelle verboten ist, hängte er dreist seine Poster auf. Und das, obwohl schon eine fingerdicke Plakate-Schicht die Wand zierte. Passiert: an einem Trafohäuschen in Berlin-Friedrichshain.
Er kam, wie so oft, mit dem Fahrrad vorbeigesaust. Mit dabei ein Eimer voll Kleister, ein paar Rollen Plakate und das Smartphone. Damit dokumentieren die Plakatkleber für gewöhnlich ihre Arbeit, um sich nicht nachsagen lassen zu müssen, sie würden schummeln und die Poster im Müll verschwinden lassen. Das gilt auch für Wildplakatierer.
Bis zu 7500 Euro Strafe für Wildplakatierung in Berlin
Als der illegale Plakatkleber gerade mit dem Kleben begonnen hatte, schlug das Ordnungsamt zu. Ein Pärchen vom Amt hatte sich auf die Lauer gelegt und stellte den Mann zur Rede.

Weil der nicht mitspielte, zückte einer der Kontrolleure den Block und notierte den Vorfall. Der Mann darf nun mit einem saftigen Bußgeld rechnen.
Wildwerbung ist in Deutschland verboten. Wer trotzdem wild klebt, macht sich strafbar. Die Höhe der Strafe hängt von der Verordnung der jeweiligen Gemeinde ab.

In Berlin kann eine Strafe von 150 Euro bis zu 7500 Euro verhängt werden. Aber das ist nicht alles. Eine kostenpflichtige Beseitigungsanordnung kann noch dazu kommen.
Übrigens: Auch wer einen Dienstleister für das Plakatieren beauftragt, ist vor Strafgebühren nicht sicher. Zur Rechenschaft wird die Person gezogen, welche die Plakate in den Verkehr bringt. Dazu gibt es ein Urteil des LG Köln: Az. 16 O 691/09. ■