Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren getroffen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Das Gericht wies damit die Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Die Bestimmungen seien „angesichts der hochansteckenden Viruskrankheit mit möglicherweise schwerwiegenden Komplikationen nicht offenkundig verfassungswidrig“, erklärte das Gericht.
Oberverwaltungsgericht
Gesundheitsämter dürfen Nachweis über Masernimpfung verlangen
Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch einen Nachweis über eine Masernimpfung fordern - und dabei auch mit Zwangsgeld drohen.

Eine Masern-Impfung (Symbolbild).dpa
