Oberverwaltungsgericht

Gesundheitsämter dürfen Nachweis über Masernimpfung verlangen

Gesundheitsämter dürfen für den Schulbesuch einen Nachweis über eine Masernimpfung fordern - und dabei auch mit Zwangsgeld drohen.

Teilen
Eine Masern-Impfung (Symbolbild).
Eine Masern-Impfung (Symbolbild).dpa

Diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin in mehreren Eilverfahren getroffen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Das Gericht wies damit die Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zurück. Die Bestimmungen seien „angesichts der hochansteckenden Viruskrankheit mit möglicherweise schwerwiegenden Komplikationen nicht offenkundig verfassungswidrig“, erklärte das Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Impfpflicht für zulässig erklärt

Über die Impfung gegen Masern wird seit Jahren teilweise heftig gestritten. Seit genau vier Jahren dürfen Kitas und Tagesmütter keine Kinder ab einem Jahr mehr ungeprüft aufnehmen. Die Eltern müssen zuvor nachweisen, dass ihr Kind entweder geimpft ist oder schon die Masern hatte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Impfpflicht im Juli 2022 für zulässig erklärt.■