Ein Jahr und zehn Monate

„Geistige Brandstiftung!“ Bewährungsstrafe für Berlinerin, die gegen Israel hetzte

Die Frau mit libanesischen Wurzeln gab sich im Prozess naiv: „Posts habe ich in der Schnelllebigkeit weitergeleitet.“ Sie sei nicht antisemitisch.

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Die Angeklagte Shireen M. (27) mit ihrem Verteidiger vor dem Landgericht Berlin
Die Angeklagte Shireen M. (27) mit ihrem Verteidiger vor dem Landgericht BerlinPressefoto Wagner

Hass und Hetze gegen Israel, Aufruf zu Krawallen in Neukölln: Shireen M. (27) agierte über ihren Instagram-Account. Vier Fälle. Die Richterin: „Geistige Brandstiftung.“ Mit Kopftuch, Sonnenbrille und Mund-Nasen-Schutz erschien M. zum Prozess. Die Vorwürfe: Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten, Volksverhetzung, Verbreiten von Propagandamitteln von Terrororganisationen.

Shireen M. hatte auf der Social-Media-Plattform Instagram (450 Follower) widerliche Hass-Inhalte geteilt. Nur wenige Tage nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober postete sie einen Randale-Aufruf: „Am 18. Oktober in der Pannierstraße um 22 Uhr.“ Und: „Habt Steine, Schlagstöcke!“ Man solle „Neukölln zu Gaza umwandeln“.

„Sie hat erst Öl ins Feuer gegossen in einer aufgeheizten Stimmung, dann das Geschehen gefeiert.“

Tatsächlich kam es zu schweren Ausschreitungen. Etwa 150 Menschen hatten am 18. Oktober randaliert. Flaschen, Steine, Pyrotechnik flogen, Fahrzeuge wurden angezündet. Bei den propalästinensischen Protesten wurden 65 Polizeibeamte verletzt. Am nächsten Tag ein Video davon auf ihrem Profil. Der Staatsanwalt: „Sie hat erst Öl ins Feuer gegossen in einer aufgeheizten Stimmung, dann das Geschehen gefeiert.“

Bereits im August 2022 hatte Shireen M. einen Post weitergeleitet. Die Anklage: „Es wurde dazu aufgerufen, Menschen jüdischen Glaubens beziehungsweise israelischer Staatsangehörigkeit zu töten.“ Ein Bild, auf dem eine Gruppe von Menschen jüdischen Glaubens mit einer Flagge des Staates Israel zu sehen war. Mit dem Kommentar, dass dort „ein Selbstmordattentat lobenswert wäre“.

Die Frau mit libanesischen Wurzeln gab sich im Prozess naiv: „Posts habe ich in der Schnelllebigkeit weitergeleitet.“ Sie sei nicht antisemitisch. Die junge Mutter: „Ich kann nicht oft genug sagen, wie unvernünftig es war.“

Die Richterin: „Ihr Ziel war es, aufzuwiegeln. Es waren antisemitische Taten.“ Der Ankläger hatte eine Gefängnisstrafe gefordert. Das Gericht entschied: Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Zudem: 600 Euro gehen an einen Verein, dazu 20 Gespräche zum Thema Extremismus. ■