Dreister Klau!

Diebes-Trio plündert Berliner Friedhöfe und stellt Skulpturen in eigenen Garten

Bronze-Diebstähle auf Friedhöfen: Angeklagte sollen über Jahre Kunstwerke gestohlen und verkauft haben. Zahlreiche Funde, hohe Werte, Prozess in Berlin.

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Die Angeklagten Reiner F. (l.) und Christiane F. vor Gericht wegen der Plünderung von Friedhöfen.
Die Angeklagten Reiner F. (l.) und Christiane F. vor Gericht wegen der Plünderung von Friedhöfen.Olaf Wagner/Funke Foto Services/Imago

Moabit – Sie machen vor nichts Halt: Bronze-Diebe plündern Friedhöfe. Jesusfiguren, Engel, Vasen oder Glocken. Jetzt packt ein Hehler aus. Ein biederer Kaufmann aus Neukölln mit einer bizarren Sammelwut.

Hehler packt aus: Rentnerpaar soll nachts über Friedhöfe gezogen sein

Roland K. (56): „Einen Teil meines Gartens habe ich zu einer Art Friedhof umgestaltet. Ich wollte weitere Sachen kaufen, die es authentisch machen.“ Ihm wurde eine Adresse empfohlen: Reiner F. und Gattin Christiane aus dem vorpommerschen Demmin. Erste Kontakte, dann eine Gartenparty und schließlich ein Angebot, das sie aus Sicht der Ermittler zu einem „Trio“ machte.

Sie sitzen sich nun im Gerichtssaal gegenüber. Reiner F. (68) und Christine F. (63) sollen 40 Skulpturen, Reliefs, Vasen, historische Zaunelemente gestohlen oder von noch unbekannten Mittätern erworben haben. K. wird Hehlerei vorgeworfen. Er soll diverse Objekte verscherbelt haben.

Version des Hehlers: „Herr F. bot an, dass er Sachen aus aufgelösten Gräbern besorgen könne.“ Zur Herkunft habe F. erklärt: „Haben Friedhofsgärtner bei Auflösungen in Sicherheit gebracht.“ Im Garten von K. wurde es eng. Der Sammler: „Ich hatte keinen Platz mehr, alles zu drapieren.“ Er habe verkauft – „brauchte auch Geld für Ankäufe.“ Geklaute Skulpturen gingen nach Bayern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und in die Schweiz.

Auch Hehler Roland K. wurde angeklagt und steht in Berlin vor Gericht.
Auch Hehler Roland K. wurde angeklagt und steht in Berlin vor Gericht.Olaf Wagner

Roland K. zahlte nach seinen Angaben an F. maximal 4.000 Euro. Er verkaufte mit Gewinn. Doch er will die realen Preise nicht geahnt haben. K.: „Ich war überrascht, als ich davon hörte.“ Wahre Kunstschätze. Wie die Bronzeplastik „Knabe mit Tintenfisch“ (1894-1898) des Bildhauers Eduardo Rossi. Sie wurde von ihrem Felsensockel aus dem Theodor-Francke-Park in Tempelhof abgetrennt. Wert: 100.000 Euro. Für 2000 Euro soll K. die Bronzeskulptur „Liegende“ des Künstlers Heinrich Drake angekauft haben. Das Werk (Wert etwa 15.000 Euro) wurde dreist von dessen Grab in Pankow geklaut.

Geheimversteck entdeckt: 1000 gestohlene Skulpturen

Oder die Bronzeskulpturen „Französischer Jesus“ und „Thorvaldsen Jesus“ – gestohlen vom Kinderfriedhof der Luisengemeinde in Westend. Ihr Verschwinden war ein Schock für viele trauernde Eltern. Die Christusfiguren im Wert von je 12.000 Euro konnten inzwischen zurückgegeben werden. Die Herzlos-Diebe: Reiner F. und seine Frau sollen ab 2018 nachts in Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern unterwegs gewesen sein. Nach Mitternacht seien sie auf Friedhöfe geschlichen.

Berlin, der 5. Mai 2026: Der Angeklagte Roland K. (2. v.l.) und die Angeklagten Christiane F. (2.v.r.) und Reiner F. (3.v.r.)
Berlin, der 5. Mai 2026: Der Angeklagte Roland K. (2. v.l.) und die Angeklagten Christiane F. (2.v.r.) und Reiner F. (3.v.r.)Olaf Wagner

Die Anklage: „Reiner F. war für die Organisation der Diebstahlstaten verantwortlich.“ Er habe auch notwendige Mittel für den Abtransport besorgt – „die Skulpturen waren bis zu 150 Kilo schwer“. Christiane F. sei mitgefahren – „spähte mit aus“. Schweigend hörten Rentner Reiner F. – einst Baufacharbeiter – und seine Frau nun die Vorwürfe.

Die Polizei suchte mit Fotos nach geklauten Figuren, ein verdeckter Ermittler wurde aktiv. Zugriff vor einem Jahr: Im Haus von K. wurde Beute gefunden, auch beim Ehepaar F. – in einem Geheimversteck hinter Treppenbalken. Der Staatsanwalt: „Insgesamt haben wir rund 1000 Skulpturen gefunden.“ Die ersten 40 Diebstähle wurden angeklagt. Gegen das Ehepaar ist die Einziehung von Taterlösen in Höhe von 362.000 Euro beantragt, gegen K. sind es rund 350.000 Euro. Urteil: Anfang Juli.

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