Nach Attacke auf SPD-Senatorin

Franziska Giffey: Ihr Wut-Rentner (74) soll in die Psychiatrie

Der Mann griff die Berliner Wirtschaftssenatorin bei einem Auftritt mit einer Tasche an. Die Ermittler fürchten, dass er noch weitere Straftaten begeht.

Teilen
Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey
Wirtschaftssenatorin Franziska GiffeyChristoph Soeder/dpa

Er attackierte Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey, schlug auf die SPD-Politikerin ein: Jetzt soll der Angreifer in einer Psychiatrie untergebracht werden.

In dem Fall, der vor drei Monaten bei einem öffentlichen Auftritt Giffeys in Neukölln geschah, hat die Staatsanwaltschaft Berlin ihre Ermittlungen abgeschlossen und den Fall an das Landgericht Berlin abgegeben. In einem nun folgenden Sicherungsverfahren sollen die Richter über die Unterbringung des mutmaßlichen Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus entscheiden.

Die Gertrud-Haß-Bibliothek in Rudow: Dort wurde Franziska Giffey vor drei Monaten angegriffen.
Die Gertrud-Haß-Bibliothek in Rudow: Dort wurde Franziska Giffey vor drei Monaten angegriffen.Cartsen Koall/dpa

Nach den Ermittlungen soll der Mann Giffey am 7. Mai in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin-Rudow eine schwere Tasche zielgerichtet gegen Kopf und Nacken geschlagen haben. Die Senatorin habe dadurch zwei Tage lang stärkere Schmerzen gehabt. Die Staatsanwaltschaft bewertet dies als gefährliche Körperverletzung.

Giffey hatte damals die Bibliothek im Stadtteil Rudow im Süden Berlins besucht und war nach eigenen Angaben konzentriert auf ihr Gespräch mit der Leiterin der Einrichtung. Plötzlich habe sie von hinten einen harten Schlag an Kopf und Nacken gespürt.

Gutachter sieht Gefahr für weitere Straftaten

Keine 24 Stunden später nahmen Polizisten den 74-Jährigen als mutmaßlichen Täter fest. Er sei der Polizei bereits wegen Erkenntnissen aus dem Bereich der Hasskriminalität bekannt, hieß es damals. Der Mann ist seitdem bereits vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht.

Laut Staatsanwaltschaft liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der 74-Jährige die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, sodass er nicht dafür bestraft werden kann. Grund dafür soll eine schwere psychische Erkrankung sein.

Nach Einschätzung eines Sachverständigen, der den Mann untersucht hat, besteht demnach die Gefahr, dass der Mann erneut derartige Straftaten begeht. Die Staatsanwaltschaft strebt daher mit der sogenannten Antragsschrift seine dauerhafte Unterbringung an, sagte ein Sprecher. ■