Zwei Berliner Wirte unter Verdacht: Zockten sie Flüchtlingsgelder in Millionenhöhe ab? Der Skandal: Der Fall liegt jahrelang bei der Justiz. Bis Verjährung droht.
Zweiter Angeklagter fehlte wegen Urlaub vor Gericht
Sie gelten als zwei Schwergewichte der Berliner Kneipenkultur: Marko T. (56) und Eiko S. (56). Die Anklage lautet auf gewerbsmäßigen Betrug und Untreue. Tatzeit: November 2015 bis August 2017. Es geht um 578.000 Euro sowie um Barabhebungen in Höhe von 1,1 Millionen Euro.
Erste Prozesshürde: S. ist nicht erschienen. Sein Anwalt: „Er ist in einen gebuchten und bezahlten Urlaub gefahren. Das hatte er dem Gericht auch mitgeteilt.“ Die Richterin entscheidet: „Abtrennung des Verfahrens gegen S. mit Blick auf die drohende Verjährung.“
Die Mühlen der Justiz mahlten langsam: Ermittlungsbeginn 2017. Seit Oktober 2022 liegt die Anklage vor. Drei Jahre wird der Prozess um insgesamt 1,7 Millionen Euro vor sich hergeschoben. Dann eine Verhandlung im Oktober 2025. Doch das geplante Zeitlimit ist zu eng – der erste Prozessanlauf geplatzt.

Nun steht Gastronom T. allein vor Gericht. Er und S. waren Verantwortliche in einem Verein, der eine Notunterkunft für Geflüchtete in Lichtenberg betrieb. Eine Turnhalle, 200 Betten, Essen in Boxen. Marko T.: „Ein Chaos, aber alle haben ihr Bestes gegeben.“ Unkompliziert hätten sie alles hergerichtet – „Einrichtung, Essen, Reinigung, Sozialarbeiter, Security“.
24 der 96 Taten sind bereits verjährt
Der Staatsanwalt aber geht von Abzocke aus: 18 angeblich vorsätzlich überhöhte Rechnungen für Reinigung und Nahrungsmittel sind in der Anklage aufgelistet. Außerdem sollen die Angeklagten 78 Barabhebungen vom Vereinskonto getätigt haben.
Doch von insgesamt 96 Taten in der Zeit von November 2015 bis August 2017 sind inzwischen 24 absolut verjährt, teilte die Richterin nun mit. Diese Vorwürfe sind damit vom Tisch – ohne ein Urteil. Ein nächster Punkt der Anklage würde am 1. Juli verjähren.



