„Würde alles für dich tun.“

Ex-Flugbegleiter aus Köpenick lockte Mädchen in Nacktbilder-Falle

Es geht um sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt und Besitz von Kinderpornografie. Der Mann aus Köpenick zeigte Reue.

Author - Berliner KURIER
Teilen
Der Angeklagte vor Gericht. Makaber: auf der Mappe, die er sich vor das Gesicht hält, findet sich Werbung der Anwälte.
Der Angeklagte vor Gericht. Makaber: auf der Mappe, die er sich vor das Gesicht hält, findet sich Werbung der Anwälte.Pressefoto Wagner

Der smarte Ex-Flugbegleiter lockte Mädchen über soziale Medien mies in eine Falle, um an intime Bilder zu kommen. Nun sein Jammer-Geständnis vor Gericht. Weißes Hemd, grauer Mantel, die Haare akkurat: Der Mann aus Köpenick saß kerzengerade, als der Staatsanwalt die 14 Punkte der Anklage verlas. Es geht um sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt und Besitz von Kinderpornografie in den Jahren 2020 und 2021. Er gab sich reuig: „Ich bin an einer Stelle meines Lebens falsch abgebogen, ein absoluter Fehler.“

Mann aus Köpenick vor Gericht: Er lockte mädchen in die Bilder-Falle

Seine Opfer: 12 und 13 Jahre. Mädchen, die mit einem Jungen chatten wollten. S. gab sich als Jugendlicher von 15, mal 17 Jahren aus. Erst nette Konversation. Dann kam er auf Sex-Themen, baute Druck auf – er wolle „kuscheln und mehr“, er bat um Bilder in Unterwäsche oder „bauchfrei“. Er lockte: „Würde alles für dich tun.“

Wie im Fall von Klara (12, Name geändert). Nachdem sie eine Weile gechattet hatten, schickte er ihr laut Anklage ein „Regelwerk mit Handlungsanweisungen“. Er habe „wissentlich und willentlich“ auf das Mädchen eingewirkt – bis sie ihm sechs Nacktaufnahmen von sich zusendete.

Was der Reiz seiner Aktion war, kann sich der Angeklagte nicht erklären

Es kam zu einer Anzeige. Im Juli 2021 eine Durchsuchung bei S., er blieb frei. Er kann sich angeblich nicht erklären, was der „Reiz“ war – „im Online-Leben habe ich gleichaltrige Partner“. Zu den Chats sei es nach seiner Entlassung gekommen: „Erst war ich in der Welt unterwegs, dann war da nichts mehr.“ Er habe sich aber nie wirklich mit einem Mädchen treffen wollen. Urteil: 16. Oktober. (KE.)