Kompromiss in Berlin-Mitte

Es darf bleiben: Bezirk verschiebt Trostfrauen-Mahnmal um 100 Meter

Seit fünf Jahren erinnert ein Bronzedenkmal an Koreanerinnen, die im Zweiten Weltkrieg als Sexsklavinnen missbraucht wurden. Nun sollte es weg.

Author - Berliner KURIER
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Der Korea-Verband ließ das Bronzemädchen im Herbst 2020 an der Ecke zwischen Bremer Straße und Birkenstraße aufstellen.
Der Korea-Verband ließ das Bronzemädchen im Herbst 2020 an der Ecke zwischen Bremer Straße und Birkenstraße aufstellen.Benjamin Pritzkuleit

Ein Berliner Denkmal zieht um. Um 100 Meter. Jahrelang gab es Streit um das Berliner „Trostfrauen“-Mahnmal. Im Jahr 2020 wurde die Aufstellung der Statue zunächst befristet vom Bezirk Berlin-Mitte genehmigt. Jahrelang gab es Streit, jetzt wurde ein Kompromiss gefunden.

Der Streit im Berliner Bezirk Mitte um den Standort der sogenannten Friedensstatue zur Erinnerung an Opfer sexueller Gewalt im Zweiten Weltkrieg in Japan ist beigelegt. Eine Mietergenossenschaft stellt kostenfrei eine öffentlich zugängliche Fläche zur Verfügung, auf welche die Statue umziehen kann, teilt das Bezirksamt Mitte am Dienstag mit. Die Fläche in der Unionsstraße 8 ist 100 Meter vom derzeitigen Standort entfernt.

„Trostfrauen“-Mahnmal: Das Mahnmal wurde 2020 nur befristet genehmigt

Die Bronzefigur in der Birkenstraße 35 (im Stadtteil Moabit) erinnert an die sogenannten Trostfrauen und ist einer Statue nachgebildet, die in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul vor der japanischen Botschaft steht. Nach Schätzungen von Historikern missbrauchten japanische Soldaten während des Zweiten Weltkriegs rund 200.000 junge Frauen, zumeist Koreanerinnen, als Sexsklavinnen. Diese Frauen wurden von den Japanern beschönigend „Trostfrauen“ genannt.

Die Aufstellung der Statue durch einen Verband wurde 2020 zunächst befristet vom Bezirk genehmigt. Nach zweimaliger Verlängerung beantragte der Verband im August 2024 die dauerhafte Genehmigung der Statue. Der Bezirk lehnte das ab und forderte die Initiatoren vom Korea-Verband auf, die Skulptur bis zum 31. Oktober 2024 zu entfernen. Dagegen wurde ein Eilantrag eingereicht, woraufhin das Verwaltungsgericht im April 2025 eine Duldung bis zum 28. September 2025 anordnete.

Die vom Bezirk behauptete Praxis, aus Gründen der Gleichbehandlung Kunst im Stadtraum für maximal zwei Jahre zu genehmigen, wenn zuvor keine Ausschreibung erfolge, sei bisher „nicht einheitlich und willkürfrei“ betrieben worden, hieß es vom Gericht. Als Reaktion auf das Urteil wurde nun die Zweijahresregel festgeschrieben, wie es am Dienstag vom Bezirksamt hieß (afp, epd).