Schul-Reform

Erschwerter Zugang an Gymnasien gilt auch für Privatschulen

Eine neue Regelung erschwert den Zugang zum Gymnasium, ein Notendurchschnitt von 2,2 muss her, sonst droht Probeunterricht – auch an privaten Gymnasien.

Author - Stefanie Hildebrandt
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Wer keine ausreichend guten Noten hat, kann nicht aufs Gymnasium gehen. Das Abitur erlangt man aber auch anderswo. An der ISS zum Beispiel in entspannten 13 Jahren Schulzeit.
Wer keine ausreichend guten Noten hat, kann nicht aufs Gymnasium gehen. Das Abitur erlangt man aber auch anderswo. An der ISS zum Beispiel in entspannten 13 Jahren Schulzeit.Imago/Trutschel

Das Kind in der sechsten Klasse der Grundschule wird den neuen Durchschnitt, um in Berlin auf das Gymnasium zu dürfen, nicht schaffen? Kein Problem, dann geht es eben auf eine Privatschule. Wer so würfelt, hat schlechte Karten, denn auch für freie Schulen in Berlin gelten die neuen Zugangsvoraussetzungen, das berichtet der Tagesspiegel.

Von vorn: Mit dem nächsten Übergang von der sechsten Klasse auf die Oberschule gelten in Berlin neue Regeln. Alle, die schlechtere Noten haben als einen Durchschnitt von 2,2 müssen, wenn sie dennoch auf ein Gymnasium wollen, zum Probeunterricht antreten.

Zugangsregel für Gymnasien gilt auch an privaten Schulen

Und auch die freien Schulen dürfen von der neuen Regel keine Ausnahme machen, teilte die Senatsverwaltung für Bildung dem Tagesspiegel auf Anfrage mit.

„Die angepassten Zugangsregeln gelten auch für die Gymnasien in freier Trägerschaft“, erläuterte Behördensprecher Martin Klesmann. Die betreffenden Kinder müssten den Probeunterricht so wie Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen „am dafür ausgewählten Gymnasium im Bezirk“ besuchen.

Die Evangelische Kirche etwa betreibt Gymnasien in Berlin. Aber auch die Phorms-Schule Berlin-Mitte, das Canisius Kolleg, das Jüdische Gymnasium, oder die Katholische Theresienschule befinden sich in freier Trägerschaft.

Im Berliner Schulgesetz ist geregelt, dass freie Schulen „bei der Aufnahme, Versetzung und beim Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern … die für entsprechende öffentliche Schulen geltenden Regelungen anzuwenden“ haben.

Freie Schulen müssen sich an staatlichen Zugangsvoraussetzungen orientieren

Freie Schulen können sich ihre Schüler längst nicht so frei aussuchen wie gedacht. Bei den betroffenen Schulen ruft die neue Regelung dementsprechend Kritik hervor: „Wir sehen das als Einschränkung der Schulfreiheit“, sagt etwa Stefan Förner, der Sprecher des Erzbistums Berlin gegenüber dem Tagesspiegel.

Er berichtet dem Blatt, dass Gespräche der Schulleitung mit den Familien den Entscheidungen über Aufnahme vorausgingen. Die Sprecherin der Evangelischen Schulstiftung, Christina Reiche, verweist im Gespräch mit dem Tagesspiegel darauf, dass ein ähnliches Aufnahmeverfahren wie das in Berlin geplante schon lange in Brandenburg angewandt werde. Dort sei es bereits „gute Praxis, und wir halten uns natürlich auch in Berlin an die Vorgaben der Bildungsverwaltung“.

Der Berliner Vorsitzende des Verbandes deutscher Privatschulen (VdP), Andreas Wegener, hingegen hält die Regelung für „weltfremd“ – und zwar „besonders für die freien Schulen, die neben einer Grundschule ein Gymnasium haben“. Wer in der Privat-Grundschule war, geht zumeist fest davon aus, dass er oder sie auch die weiterführende Schule besuchen kann. Im Zweifelsfall müssten die Schulen die Schulaufsicht um Einzelfallentscheidungen erbitten, wenn die Eltern dies wünschten, so Wegner. ■