Charlottenburg-Wilmersdorf

Ein kleiner Pirat: Kitakind findet versteckten Schatz auf Spielplatz

Das Kind hat theoretisch Anspruch auf einen Finderlohn für den Schatz, falls der Eigentümer ermittelt wird.

Author - Sharone Treskow
Teilen
Diesen waschechten Schatz hat ein Kind auf einem Spielplatz gefunden.
Diesen waschechten Schatz hat ein Kind auf einem Spielplatz gefunden.Polizei Berlin/dpa

Na, wenn da nicht alle Eltern aus Berlin Lust bekommen, ihren kleinen Liebling mit einer Schippe bewaffnet einen echten Schatz suchen zu lassen! Ein Kitakind hat auf einem Spielplatz einen spektakulären Fund gemacht.

Kitakind findet Schatz auf Berliner Spielplatz

Damit hat die Erzieherin, die am Montag mit ihrer Kindergartengruppe einen Spielplatz in Wilmersdorf besucht hat, sicher nicht gerechnet: Eines ihrer Schützlinge hat beim Spielen im Gebüsch etwas entdeckt. Die Rede ist nicht von einem liegen gelassenen Bagger oder Ball, sondern von einem waschechten Schatz!

Silbermünzen, Goldschmuck, Luxusuhren und 6.000 Euro Bargeld hat das Kitakind wohl ausgebuddelt. Die Gegenstände waren – teilweise unter Büschen – vergraben gewesen. Doch statt den Schatz wie ein echter Pirat selbst einzustecken, hat das Kind alles seiner Erzieherin gezeigt. Diese sammelte gemeinsam mit einem Vater vor Ort die Gegenstände ein – und alarmierte die Polizei.

(Symbolbild) Wer versteckt einen Schatz ausgerechnet auf einem Spielplatz? Das muss nun die Berliner Polizei herausfinden.
(Symbolbild) Wer versteckt einen Schatz ausgerechnet auf einem Spielplatz? Das muss nun die Berliner Polizei herausfinden.Stefan Zeitz/Imago

Immerhin muss man bei so einem Fund davon ausgehen, dass er mit einer Straftat in Zusammenhang stehen könnte. Die eingetroffenen Beamten entdeckten vor Ort schließlich, dass zu dem Schatz auch noch ein versteckter Goldbarren gehörte.

Die Berliner Polizei ermittelt nun, ob es sich um Diebesgut handelt. Bislang sei eine entsprechende Abfrage negativ gewesen, sagte eine Polizeisprecherin der dpa.

Theoretisch hat das Kind Anspruch auf Finderlohn

In Deutschland gilt: Ein solcher Fund muss gemeldet werden. Wer Bargeld, Schmuck, Münzen oder Uhren von erheblichem Wert findet und an sich nimmt, ist verpflichtet, den Fund unverzüglich bei der Polizei oder dem Fundbüro anzuzeigen. Einfaches Behalten ist unzulässig, bei Verdacht auf Diebesgut ist die Polizei zwingend der richtige Ansprechpartner.

Behalten darf man den Fund nur dann, wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige kein Eigentümer meldet. Erst dann kann der Finder Eigentum erwerben – vorausgesetzt, die Sachen sind nicht gestohlen. Handelt es sich um Diebesgut, ist ein Eigentumserwerb ausgeschlossen. Ein Zurückhalten kann strafbar sein.

Theoretisch hat das Kitakind Anspruch auf einen Finderlohn für den Schatz.
Theoretisch hat das Kitakind Anspruch auf einen Finderlohn für den Schatz.Natee Meepian

Unabhängig davon besteht ein Anspruch auf Finderlohn, wenn der Eigentümer ermittelt wird. Dieser beträgt fünf Prozent vom Wert bis 500 Euro und drei  Prozent vom darüber hinausgehenden Betrag. Allein bei den 6.000 Euro Bargeld läge der Finderlohn bei rund 190 Euro – Gold und Silber mal ausgenommen, die noch deutlich mehr einbringen dürften. Rein theoretisch hätte das Kitakind also ein Recht auf ein paar Münzen und Scheinchen für sein Sparschwein.

Hätten Sie auch die Polizei verständigt? Schicken Sie uns einen Leserbrief per Mail an leser-bk@berlinerverlag.com.