In Berlin fliegen Mieter raus – aber längst nicht jeder, gegen den eine Klage läuft, muss tatsächlich seine Wohnung räumen. Vermieter setzen Räumungsklagen als scharfes Schwert ein, wenn Mieter ihre Miete nicht zahlen oder aus anderen Gründen aus der Wohnung geworfen werden sollen. Nur: Nicht jede Klage führt dann auch automatisch zum Verlust der vier Wände.
Im vergangenen Jahr landeten trotzdem 7500 Räumungsklagen bei den Berliner Amtsgerichten. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz auf eine Anfrage der Grünen hervor (Katrin Schmidberger und Taylan Kurt). Doch was passiert mit diesen Klagen? Wie viele davon enden wirklich mit einem Rauswurf? Klare Zahlen fehlen – und das hat einen Grund.
Eine statistische Erfassung der Räumungstitel erfolgt in der Justiz nicht. Allerdings kommt der Senat über eine spezielle Computer-Auswertung doch an interessante Zahlen heran.

Besonders betroffen war demnach im Jahr 2024 das Amtsgericht Neukölln mit 2568 eingereichten Räumungsklagen – trauriger Spitzenreiter in der Hauptstadt. Dahinter folgten die Bezirke Lichtenberg mit 1133 Klagen und Kreuzberg mit 816 Fällen. Das Amtsgericht Köpenick konnte im Jahr 2024 insgesamt 521 und das Amtsgericht Mitte insgesamt 640 Räumungsklagen verzeichnen.
Bei Räumungsklagen lieg ein West-Bezirk ganz vorn
Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden in 2024 insgesamt 463 Klagemitteilungen erfasst. Für das Amtsgericht Charlottenburg haben sich insgesamt 394 Räumungsklagen ergeben. Pankow hatte 225 Verfahren an der Backe. Am besten kamen Mieter in Spandau weg: Dort gab es mit 211 Klagen die wenigsten Verfahren.
Und warum kommt es nun nicht immer zu einer Räumung? In vielen Fällen einigen sich Mieter und Vermieter außergerichtlich, manchmal übernehmen Sozialbehörden offene Mietschulden, und in anderen Fällen ziehen Betroffene von sich aus aus, bevor die Räumung wirklich vollstreckt wird. ■