Es war gestern die Prozess-Sensation: Clan-Chef Arafat Abou-Chaker (47) wurde im Verfahren um angebliche Straftaten zulasten des Rappers Bushido von den Hauptvorwürfen freigesprochen. Ein Urteil, das für den Steuerzahler teuer wird. Nicht nur, dass Abou-Chaker vom Richter sogar eine Haftentschädigung (für 17 Tage U-Haft) zugesprochen wurde. Nein, das Land Berlin wird wohl auch noch für einen Großteil der Kosten des Mammut-Prozesses aufkommen müssen.
Gesamtkosten für den Mega-Prozess gegen Arafat und seine Brüder: rund 2,4 Millionen Euro
Unglaubliche dreieinhalb Jahre dauerte das Verfahren, das sich auch wegen Corona immer mehr in die Länge zog. An 114 Tagen wurde vor Gericht verhandelt. Dutzende Zeugen wurden aufgerufen, teure Gutachten erstellt, Sicherheitspersonal musste den Prozess und den Zeugen Bushido schützen. Gesamtkosten: mindestens 2,4 Millionen Euro.
Richter und Schöffen: Laut einer Schätzung der BZ fallen allein 500.000 Euro für die drei Berufsrichter und die zwei Schöffen an, die seit August nicht nur 114 Tage vor Gericht verhandelten. Die drei Richter mussten sich außerdem wochenlang durch Aktenberge mit mehreren Tausend Seiten wühlen. Dazu kommen noch die Auslagen für die Staatsanwaltschaft.
Sicherheit: Das dürfte der teuerste Punkt in der Schlussrechnung sein. Pro Tag vor Gericht waren mindestens ein Dutzend Justizwachtmeister im Einsatz, Nebenkläger Bushido stand mit seiner Familie zwei Jahre lang unter Polizeischutz. Das kostete laut BZ rund 1,2 Millionen Euro.
Gutachter: Hier geht es auch um einen sechsstelligen Betrag, gut 100.000 Euro. Am teuersten dürfte das psychologische Gutachten für Yasser, den kleinen Bruder von Arafat Abou-Chaker, ausgefallen sein. Der Gutachter war fast den ganzen Prozess über dabei, Stundensatz: 100 Euro. Macht circa 80.000 Euro.

Zeugen: Insgesamt 62 Zeugen, darunter Rapper wie Kay One, Shindy und D-Bo, wurden im Prozess aufgerufen. Als Verdienstausfall gibt es pro Tag maximal 210 Euro (21 Euro pro Stunde für 10 versäumte Arbeitsstunden). Kosten laut BZ: rund 13.000 Euro plus Fahr- oder Flugkosten und Unterkunft.
Oberstaatsanwältin kündigt Berufung an
Anwälte: Nur bei einem rechtskräftigen Schuldspruch muss der Angeklagte die Kosten für seine Anwälte zahlen. Bis dahin legt die Staatskasse das Geld aus. Und das wird teuer bei den Abou-Chakers. Arafat und seine Brüder hatten je zwei Anwälte, Arafat anfangs sogar drei. Laut Gebührenordnung bekommt jeder Anwalt pro Tag 500 Euro. BZ schätzt die Gesamtkosten auf 456.000 Euro. Dazu ließ sich Nebenkläger Bushido von einem Anwalt vertreten. Kosten: weitere 57.000 Euro.