Prozess

Tödlicher Crash auf der Kreuzung: Jeep-Fahrerin freigesprochen

Bei dem Unfall starb ein Roller-Fahrer als er nach links abbiegen wollte. War es fahrlässige Tötung?

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Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger.
Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger.Pressefoto Wagner

Moabit – Ein Motorroller zieht nach links. Eine Autofahrerin aus dem Gegenverkehr ist flott unterwegs, kann nicht mehr ausweichen. Ist sie schuld am Unfalltod des Roller-Fahrers (62)?

Die Frau zweieinhalb Jahre später vor Gericht. Sandra K. (54, Name geändert): „Ich bin bei Grün gefahren – gerade noch.“ Sie sei nicht gerast – „aber etwas über Tempo 50 war es schon“. Sie habe den Motorroller noch gesehen: „Er hätte eigentlich anhalten müssen.“

Die Angestellte hatte am 28. Juni 2023 erst ihre Mutter im Krankenhaus besucht, dann ihren Vater. Gegen 13.44 Uhr war die Jeep-Fahrerin in Schöneberg unterwegs. Vor ihr kein Auto. Sie ging nicht vom Gas.

Rollerfahrer stoppte nicht und starb

Roller-Fahrer P. fuhr mit seiner Maschine auf dem Prellerweg und wollte links in den Grazer Damm abbiegen. Er stoppte nicht in der Mitte. Ein Zeuge (24): „Vorn rechts traf sie ihn.“ Der Roller-Fahrer stürzte, wurde über die Fahrbahn geschleudert. Der Zeuge: „Blut lief aus dem Helm.“ Jede Hilfe kam zu spät.

Gegen Sandra K. wurde Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Vorwurf: Sie sei bei Gelb gefahren, außerdem zu schnell unterwegs gewesen. Die Autofahrerin: „Was geschah, tut mir wahnsinnig leid. Aber er ist mir in die Spur gefahren.“

Ein Unfall-Gutachter prüfte den Fall. Fazit: „Es ist unklar, wann die Umschaltung von Grün auf Gelb erfolgte.“ Und: „Fakt ist, dass sie Vorfahrt hatte.“

Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 3.200 Euro. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Der Richter folgte dem: „Im Zweifel für die Angeklagte“. KE.