Vor Brandenburg-Wahl

Zu unbedeutend: RBB schmeißt FDP aus Wahlsendung – Klage!

Der Spitzenkandidat der FDP, Zyon Braun, wirft dem TV-Sender nun „Wahlverzerrung“ vor. Vor Gericht in Potsdam wurde eine Eilantrag eingereicht.

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Da strahlten sie noch: Bundesfinanzminister Christian Lindner (Mitte) lässt sich Mitte August bei einer Wahlkampfveranstaltung der Brandenburger FDP vom Brandenburger FDP-Spitzenkandidaten Zyon Braun (r) mit anderen Parteifreunden zusammen fotografieren.
Da strahlten sie noch: Bundesfinanzminister Christian Lindner (Mitte) lässt sich Mitte August bei einer Wahlkampfveranstaltung der Brandenburger FDP vom Brandenburger FDP-Spitzenkandidaten Zyon Braun (r) mit anderen Parteifreunden zusammen fotografieren.Kay Nietfeld/dpa

In Wahlumfragen für Brandenburg liegt die FDP nur noch bei zwei bis drei Prozent. Die Quittung dafür könnte es schon vor dem Wahltag am 22. September geben. Denn der öffentlich-rechtliche Fernsehsender RBB will den FDP-Spitzenkandidaten bei der TV-Debatte außen vor lassen. Jetzt will die FDP klagen.

Die FDP in Brandenburg will mit einer Klage ihre Teilnahme an einer Sendung des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wenige Tage vor der Landtagswahl erzwingen. Wie die FDP am Sonntag in Potsdam mitteilte, wurde am Freitag ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht.

RBB lädt kleine Parteien ohne Chance nicht ein

Der Spitzenkandidat der Partei, Zyon Braun, wirft dem Sender „Wahlverzerrung“ vor. Braun erklärt in der BamS, dass viele Wähler ihr Kreuz gern bei einer Partei setzen würden, die sich nicht an den Rändern des politischen Spektrums befindet. „Mit der Entscheidung des RBB wird den Zuschauern eine entscheidende Option hierzu vom Tisch genommen“, sagt er.

Der RBB hatte bereits vor zwei Wochen nach Kritik sein Konzept zur Wahlberichterstattung erläutert. Zu einer am 17. September geplanten Sendung würden die Spitzenkandidaten der Parteien eingeladen, „die eine realistische Chance besitzen, erstmals oder erneut in Fraktionsstärke in den brandenburgischen Landtag einzuziehen“, hieß es. Gleiches gelte für die Spitzenkandidaten von Parteien, die das politische Geschehen im Landtag in der ablaufenden Wahlperiode mitgestaltet haben. Der neue Landtag wird am 22. September gewählt.

Bei der Wahl 2019 erhielten die Parteien SPD, AfD, CDU, Grüne, Linke und Freie Wähler Mandate im Landtag. In Umfragen hat zuletzt die neue Partei BSW relativ hohe Zustimmungswerte verzeichnet. Dagegen liegt die FDP in jüngsten Umfragen bei zwei bis drei Prozent. Zugleich hieß es vom Sender, die FDP werde in verschiedenen anderen Formaten des RBB „mit ihren Positionen und Köpfen vorkommen“, darunter im Inforadio und im Internet.

Doch FDP-Anwalt Niko Härting reicht das nicht aus: „Das Parteienrecht ist eindeutig. Die Relevanz einer Partei bestimmt sich nicht nach der letzten Meinungsumfrage, sondern nach der bundes- und landespolitischen Bedeutung der Partei.“ ■