Brandenburg/Havel

Kindesmissbrauch im Maßregelvollzug: Neue Details zum mutmaßlichen Täter

Neue Angaben werfen Fragen zur Sicherheits- und Besuchsordnung der Klinik in Brandenburg an der Havel auf.

Author - Tobias Esters
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In dieser Klinik in Brandenburg an der Havel soll sich der Vorfall ereignet haben.
In dieser Klinik in Brandenburg an der Havel soll sich der Vorfall ereignet haben.Nestor Bachmann/dpa

In einer Hochsicherheitsklinik in Brandenburg sorgt ein Missbrauchsverdacht für Entsetzen. Ein Insasse soll erneut ein Kind schwer missbraucht haben. Jetzt werden neue Details über den mutmaßlichen Täter bekannt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Potsdam steht ein bereits vorbestrafter Sexualstraftäter unter dringendem Verdacht, im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel erneut ein Kind schwer missbraucht zu haben.

Tatverdächtiger erneut unter Missbrauchsverdacht

Der Mann war bereits 2008 wegen Straftaten gegen Kinder zu viereinhalb Jahren Haft und zur anschließenden Unterbringung in der psychiatrischen Klinik verurteilt worden.

Nun laufen gegen ihn wieder Ermittlungen – wegen des schweren sexuellen Missbrauchs. Zu konkreten Tatumständen äußern sich die Behörden nicht und verweisen auf den Schutz des Kindes und die laufenden Ermittlungen.

Das Justizzentrum Potsdam: Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall des mutmaßlichen Missbrauchs im Maßregelvollzug.
Das Justizzentrum Potsdam: Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall des mutmaßlichen Missbrauchs im Maßregelvollzug.Soeren Stache

Wie die Potsdamer Neueste Nachrichten berichten, hat das Mädchen den Mann über Jahre immer wieder besucht – zusammen mit seiner Mutter, die als neue Partnerin des Verdächtigen gilt. Erste Besuche sollen bereits vor sechs Jahren stattgefunden haben.

Laut aktueller „Besuchsordnung MRV“ dürfen Minderjährige die Klinik nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten betreten. Besuche müssen außerdem in festgelegten Räumen stattfinden. Bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss können Besucher abgewiesen werden.

Regeln im Maßregelvollzug werden überprüft

Das Brandenburger Gesundheitsministerium kündigte an, die gesamten Abläufe im Maßregelvollzug extern prüfen zu lassen. Ein Gutachten soll mögliche Lücken in den rechtlichen und organisatorischen Vorgaben aufdecken.

Bereits am 3. November zog die Landesregierung erste Konsequenzen und kündigte den beiden ärztlichen Leitungen der Klinik fristlos.

Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die als psychisch krank oder suchtkrank gelten und nicht oder vermindert schuldfähig sind. Die Einrichtungen sollen sowohl Therapie ermöglichen als auch die Gesellschaft schützen.