Das Verwaltungsgericht in Potsdam wies entsprechende Auflagen der Polizei am Dienstag zurück. Eine Räumung des Camps am einzigen Autowerk von Tesla in Europa ist damit vorerst nicht möglich.
Die „allgemeinen Erwägungen zu einer Unvereinbarkeit des Protestcamps einschließlich der Baumhäuser mit naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften für die versammlungsrechtlich gebotene Gefahrenprognose“ reichen laut der Begründung des Gerichts nicht aus. Auch habe sich die Versammlungsbehörde nicht genug mit dem Umstand befasst, dass die Versammlungsfreiheit durch die Grundrechte geschützt sei. Gegen die Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, ist eine Revision beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

