Urteil in Berlin

Schüler kauft Wodka auf Klassenfahrt – Mutter muss Rückfahrt blechen!

Ein Zehntklässler kauft sich auf Klassenfahrt Alkohol und wird erwischt. Die Rückfahrt muss seine Mutter zahlen, entscheidet das Verwaltungsgericht Berlin.

Teilen
Ein Zehntklässler kaufte sich Wodka auf einer Klassenfahrt. Das Ticket für die frühere Heimreise muss seine Mutter zahlen.
Ein Zehntklässler kaufte sich Wodka auf einer Klassenfahrt. Das Ticket für die frühere Heimreise muss seine Mutter zahlen.IMAGO / Manfred Segerer

Da sind wir uns wohl alle einig: Klassenfahrten in der Schulzeit können ganz schön aufregend sein! Man verreist – mitunter zum ersten Mal – ohne seine Eltern, umgeben von seinen Freunden und nur von ein paar Lehrern überwacht. Das hat schon viele Schüler dazu verleitet, über die Stränge zu schlagen. Doch wer gegen die Regeln verstößt, kann nach Hause geschickt werden! Diese schmerzliche Erfahrung musste auch ein Zehntklässler aus Berlin machen. Und seine Mutter musste den Spaß am Ende auch noch zahlen!

Schüler wird von Klassenfahrt ausgeschlossen – Mutter weigert sich, Rückfahrt zu bezahlen

Eltern können zur Kasse gebeten werden, wenn ihr Sprössling sich auf einer Klassenfahrt danebenbenimmt und deswegen nach Hause geschickt werden muss. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt offiziell entschieden! Damit hat das Land Berlin erfolgreich gegen die Mutter eines Schülers geklagt.

Das ist genau vorgefallen: In diesem Fall ging es um die Reise einer zehnten Klasse eines Berliner Gymnasiums im Juni 2022 nach München. Während der Fahrt kauften insgesamt sieben Schüler – darunter auch der Sohn der Angeklagten – zwei Flaschen Wodka, obwohl ihnen Alkohol auf der Reise ausdrücklich verboten wurde. Die Konsequenz: Die Gymnasiasten wurden von der Reise ausgeschlossen und nach Hause geschickt.

Für die verfrühte Heimreise ohne den Rest der Klasse sind natürlich Kosten angefallen. Laut Gericht kostete ein Bahnticket 143,60 Euro, bezahlt werden sollte es jeweils von den Eltern der ertappten Schüler. Doch die angeklagte Mutter weigerte sich, zu zahlen, obwohl sie sich im Vorfeld dazu verpflichtet hatte, bei einer vorzeitigen Heimreise die Kosten zu tragen. Deshalb sah sich das Land Berlin gezwungen, zu klagen – mit Erfolg. Der Gerichtsbescheid sei inzwischen rechtskräftig geworden. Die Mama des minderjährigen Wodka-Käufers muss also blechen ... ■