Junge Polizeibeamte bei der feierlichen Vereidigung in Berlin.
Junge Polizeibeamte bei der feierlichen Vereidigung in Berlin. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Die Polizeiführung hat ihre Mitarbeiter vor strafrechtlichen Konsequenzen gewarnt, sollten sie in Chatgruppen sein, in denen rassistische, beleidigende oder sonstige anstößige Inhalte geteilt werden. In einer „Mitarbeiterinformation zur Nutzung privater Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp)“ droht der Chef-Justiziar unter anderem: „Problematische bzw. potentiell respektlose Äußerungen, seien sie noch so scherzhaft gemeint, können Sie in den Bereich disziplinarrechtlicher wie strafrechtlicher Konsequenzen bringen.“ Das vor wenigen Tagen verschickte Rundschreiben liegt dem KURIER vor.

Anlass für den Appell sind unter anderem volksverhetzende Äußerungen, die Berliner Polizisten und Auszubildende in Whatsapp-Gruppen von sich gegeben haben beziehungsweise von sich gegeben haben sollen. Der Justiziar wies seine Beamten darauf hin, dass der Austausch in Chatgruppen nicht in einem rechtsfreien Raum stattfinde. Auch hier gelte die Wohlverhaltenspflicht im Sinne des Beamtenstatusgesetzes.

Lesen Sie auch: Hakenkreuze im Chat: Berliner Polizei-Studenten nach Rassismus-Skandal suspendiert >>

In dem Rundschreiben macht er deutlich, dass auch eine individuelle Distanzierung zu solchen Äußerungen in Gruppenchats schwierig sei: „Schweigen kann als Zustimmung interpretiert werden. Äußerungen Einzelner fallen somit unter Umständen auf alle Chat-Teilnehmenden zurück.“ Ebenso könne die darüber geführte Kommunikation leicht öffentlich werden, was sowohl das Ansehen Einzelner als auch das der gesamten Polizei schädigen kann.

Einen solchen Fall gab es zum Beispiel im Herbst 2017, als sich ein Ausbilder schockiert über Disziplinlosigkeit, Lernverweigerung und schlechte Deutschkenntnisse bei Polizeischülern äußerte. „Das sind keine Kollegen, das ist der Feind in unseren Reihen“, schlussfolgerte er. Diese Sprachnachricht hatte er eigentlich nur per Whatsapp an einen Bekannten geschickt. Doch dann machte sie in dem Messenger-Dienst die Runde und gelangte schließlich an die Medien.

Seit Oktober ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Chats unter Anwärter für den gehobenen Polizeidienst. In einer Chatgruppe, der 26 Studenten der Hochschule für Wirtschaft und Recht angehörten, wurden Juden „in die Gaskammer“ gewünscht, Hakenkreuze verschickt und andere rassistische Nachrichten geteilt. Gegen sieben Angehörige wurden Verfahren wegen Volksverhetzung und wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Nach der Durchsuchung ihrer Wohnungen wurden sie beurlaubt. Ein Student aus dem 2.  Semester hatte die Chatgruppe angezeigt. Polizeipräsidentin Barbara Slowik zeigte sich danach dankbar für den Hinweis aus den eigenen Reihen. „Solche Hinweise aus dem Kreis der Kolleginnen und Kollegen sind für mich von großer Bedeutung. Sie stellen unter Beweis, dass der Eid, den wir leisten, nicht nur ein Lippenbekenntnis ist", erklärte sie.

Einige Wochen zuvor hatte das ARD-Magazin Monitor von einer angeblichen Chatgruppe aus 25 Berliner Polizisten berichtet, die sich wiederholt rassistisch geäußert haben sollen. Bislang kamen die internen Ermittler der Polizei allerdings noch nicht weiter.

In seinem Rundschreiben verweist der Justiziar auch darauf, dass bei der Nutzung von Messenger-Diensten leicht Missverständnisse aufkämen, „die Sie später nur schwer bis gar nicht wieder einfangen können“. Tatsächlich musste die Polizei in der Vergangenheit auch des Öfteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ermahnen, die zum Beispiel bei Instagram allzu freizügig posierten. Das alles führte unter anderem dazu, dass seit vergangenem April an der HWR Polizei-Studenten des 4. Semesters ein freiwilliges Vertiefungsseminar zu Chancen und Risiken in sozialen Medien und Messenger-Diensten belegen können.

Die GDP lobt die Mitarbeiterinfo

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lobte die aktuelle Mitarbeiterinfo. „Denn neben rechtsextremen Chats gibt es zahlreiche Gruppen, in denen durchaus grenzwertige Inhalte ausgetauscht werden“, sagt GdP-Sprecher Benjamin Jendro. Hier gehe es auch um Führungsverantwortung sowie um Social-Media-Kompetenz jedes Einzelnen.

Seit Jahren benutzen viele Polizisten Messenger-Dienste wie Whatsapp auch dienstlich – sei es bei der Observation von Taschendieben oder im Vorfeld einer Drogenrazzia im Görlitzer Park. Der Justiziar verweist darauf, dass „dies nicht zulässig“ sei. Dienstliche Absprachen müssten über Telefon erfolgen. Die GdP fordert hingegen „endlich sinnvolle Alternativen“ zur internen Kommunikation, nämlich „dass alle Kolleginnen und Kollegen mit gehärteten (verschlüsselten d.R.) mobilen Endgeräten sowie einem polizeiinternen Messenger ausgestattet werden, der dem Datenschutz gerecht wird.“