Von wegen stille Nacht, heilige Nacht. Nicht für Steuersünder in Berlin! Die Finanzämter werden auch rund um die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr ihre Forderungen vollstrecken. Das teilte die Finanzverwaltung auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit.
Nichts da mit einem sogenannten Weihnachtsfrieden, wie man ihn beispielsweise in Brandenburg kennt. Allerdings würden rund um die Feiertage auch in Berlin nur wenige Forderungen vollstreckt.
Steuerbescheide auch zu Weihnachten
„Ungeachtet dessen werden während dieser Zeit aber weiterhin Steuern festgesetzt, Steuerbescheide bekannt gegeben und Steuerzahlungen erhoben“, hieß es von der Verwaltung. Und weiter: „Dies entspricht dem gesetzlichen Auftrag der Steuerverwaltung. Außerdem haben Bürgerinnen und Bürger, die Erstattungen erwarten, ein berechtigtes Interesse daran, dass auch in der Weihnachtszeit Steuerbescheide ergehen.“
Für Kundenverkehr bleiben die Berliner Finanzämter vom 24. Dezember 2025 bis zum 5. Januar 2026 geschlossen. In Berlin gibt es schon seit Jahren keinen generellen „Weihnachtsfrieden“ für säumige Steuerzahler.


