Kein „Weihnachtsfrieden“

Berliner Finanzämter wollen über die Festtage Schulden eintreiben

Die Finanzämter in Berlin vollstrecken auch zwischen den Feiertagen ihre Forderungen und verzichten auf einen „Weihnachtsfrieden“. Warum ist das so?

Author - Sebastian Krause
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Die Finanzämter in Berlin verzichten auf einen sogenannten Weihnachtsfrieden und vollstrecken weiter ihre Forderungen.
Die Finanzämter in Berlin verzichten auf einen sogenannten Weihnachtsfrieden und vollstrecken weiter ihre Forderungen.Jens Kalaene/dpa

Von wegen stille Nacht, heilige Nacht. Nicht für Steuersünder in Berlin! Die Finanzämter werden auch rund um die Feiertage zwischen Weihnachten und Neujahr ihre Forderungen vollstrecken. Das teilte die Finanzverwaltung auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit.

Nichts da mit einem sogenannten Weihnachtsfrieden, wie man ihn beispielsweise in Brandenburg kennt. Allerdings würden rund um die Feiertage auch in Berlin nur wenige Forderungen vollstreckt.

Steuerbescheide auch zu Weihnachten

„Ungeachtet dessen werden während dieser Zeit aber weiterhin Steuern festgesetzt, Steuerbescheide bekannt gegeben und Steuerzahlungen erhoben“, hieß es von der Verwaltung. Und weiter: „Dies entspricht dem gesetzlichen Auftrag der Steuerverwaltung. Außerdem haben Bürgerinnen und Bürger, die Erstattungen erwarten, ein berechtigtes Interesse daran, dass auch in der Weihnachtszeit Steuerbescheide ergehen.“

Für Kundenverkehr bleiben die Berliner Finanzämter vom 24. Dezember 2025 bis zum 5. Januar 2026 geschlossen. In Berlin gibt es schon seit Jahren keinen generellen „Weihnachtsfrieden“ für säumige Steuerzahler.

Brandenburger Finanzämter halten am traditionellen „Weihnachtsfrieden“ fest

Anders in Brandenburg: Vom 22. bis einschließlich 30. Dezember werden die Finanzämter dort keine Vollstreckungen für Bürger mit Steuerrückständen vollziehen. Das teilte das Finanzministerium mit. „Das ist eine gute und jahrelange Tradition“, sagte Finanzminister Robert Crumbach (BSW) laut Mitteilung.

Ausnahmen davon gebe es nur, wenn ein endgültiger Steuerausfall etwa durch Verjährung drohen würde. Zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel herrscht auch in den Brandenburger Ämtern Ruhe. Vom 24. Dezember bis zum 1. Januar bleiben die 13 Finanzämter geschlossen.