Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Signal im Kampf gegen organisierte Kriminalität gesetzt: Immobilien können auch dann eingezogen werden, wenn sie mit einer Mischung aus legalen und illegalen Geldern finanziert wurden.
Damit korrigierten die Richter eine Entscheidung des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2023, das die Einziehung von sechs Immobilien des Remmo-Clans abgelehnt hatte. Im Sommer 2018 waren 77 Häuser, Wohnungen und Grundstücke überwiegend in Berlin konfisziert worden, die auch über Strohleute vom Remmo-Clan erworben wurden. Die Immobilien sollen mit der Beute aus Raub, Diebstahl und Betrug gekauft wurden.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte damals argumentiert, dass ein 18-jähriges Clan-Mitglied zwischen 2012 und 2018 sechs Immobilien im Wert von rund 1,9 Millionen Euro erworben habe. Das Landgericht sah jedoch keine ausreichenden Beweise und verwies auf angeblich legale Einnahmen aus Immobiliengeschäften im Libanon.
Für die Einziehung genügt eine „legal-illegale Mischfinanzierung“
Der BGH widerspricht nun: Für die Einziehung genügt eine „legal-illegale Mischfinanzierung“. Entscheidend sei, dass ein nicht unerheblicher Teil der Mittel aus Straftaten stammt.


