Berlin-Zwei Hochhäuser waren geplant, eines davon sollte ein echter Wolkenkratzer werden. Doch lange, bevor die Bagger und Kräne im Berliner Tiergarten losgelegt hätten, wurde das geplante Wohnprojekt jetzt schon wieder eingestampft.
Baukollegium stoppt Hochhaus-Pläne am Tiergarten
Die Vision von zwei neuen Hochhäusern am Rand des Berliner Tiergartens ist geplatzt. Das Baukollegium, ein Expertengremium, das den Senat in städtebaulichen Fragen berät, hat den Plänen des Immobilienentwicklers Garbe eine klare Absage erteilt, wie der Tagesspiegel berichtet.
Der Grund: „Das Hochhausleitbild formuliert Kriterien, die dazu führen, dass man das Projekt gar nicht weiter prüfen muss – allen voran der Denkmalschutz“, erklärte Jasper Cepl im Namen des Gremiums.
Geplante Türme neben dem Berlin-Pavillon
Garbe hatte am Montag im Baukollegium für ein Projekt geworben, das zwei Hochhäuser mit Höhen von 90 und 130 Metern vorsah – überwiegend für Wohnungen. Der Standort: das Grundstück neben dem denkmalgeschützten Berlin-Pavillon am Eingang des Hansaviertels. Das Areal gehört einem Unternehmen von Milliardär Hasso Plattner (SAP-Chef). Garbe hätte es bei einer Änderung des Baurechts wohl erworben.
Doch die Chancen dafür standen von Anfang an schlecht: Bereits 2003 hatte das Land Berlin das Grundstück mit der Festlegung verkauft, dass es nicht bebaut werden darf. Damals zahlte der Käufer 575.000 Euro. Später wechselte das Grundstück mehrfach den Eigentümer, bis Plattners Team schließlich einen zweistelligen Millionenbetrag investierte – offenbar in der Hoffnung, dort doch bauen zu können.

Gerichtsurteil und Denkmalschutz sprechen dagegen
Diese Hoffnung ist nun endgültig dahin. Schon 2014 hatte ein Gericht die Unbebaubarkeit des Grundstücks bestätigt. Das Baukollegium schloss sich dieser Einschätzung jetzt an:
Die gesamte denkmalgeschützte Anlage des Hansaviertels würde durch die geplanten Hochhäuser massiv beeinträchtigt, so Cepl. Hinzu komme, dass das Grundstück Teil des Tiergartens sei. „Alles in allem ist klar, dass dieser Standort für zwei Hochhäuser auf keinen Fall infrage kommt“, betonte er.
Höhe nur aus wirtschaftlichen Gründen
Für zusätzliche Kritik sorgte die Begründung der Gebäudehöhe (130 beziehungsweise 90 Meter). Birgit Rapp aus dem Baukollegium fragte, wie die Architekten von Chipperfield und das Garbe-Team die Höhe städtebaulich herleiten würden. Die Antwort von Garbe-Vertreter Thomas Frank:
„Die vorgeschlagene Höhe hat wirtschaftliche Gründe, weil wir eine gewisse Baumasse herstellen müssen, um das wirtschaftlich umzusetzen.“ Eine städtebauliche Argumentation blieb aus – für das Expertengremium ein klares Ausschlusskriterium.

Senatsbaudirektorin bietet Alternativen an
Auch Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt (parteilos, für SPD) stellte sich gegen das Projekt: „Es ist natürlich wichtig, dass wir Wohnungen bauen. Aber an diesem Grundstück ist die Frage nicht, ob wir dort Wohnungen bauen können. Die Frage ist: Können wir dort überhaupt bauen? Und dann heißt es: eigentlich nicht.“
Ganz ohne Trost wollte sie die Entwickler nicht gehen lassen: „Wir schlagen Ihnen andere Orte für große Wohnungsbauvorhaben vor, auch in der Mitte von Berlin. Wir wollen Sie als Partner behalten.“
Berlin vereinfacht Bau von Wohnhochhäusern
Die Nachricht über die gecancelten Hochhäuser steht im starken Kontrast zu den jüngsten Neuerungen: Wie die Senatsbauverwaltung am Montag bekannt gegeben hat, werden die Anforderungen in Berlin etwas gelockert, sodass mehr Wolkenkratzer entstehen können – vor allem Wohnhochhäuser seien gefragt.
Der Bau soll durch folgende Regelungen vereinfacht werden: Hochhäuser über 60 Meter müssen demnach zukünftig nicht mehr zwingend multifunktional nutzbar sein – also beispielsweise Büros beinhalten. Allerdings wolle man weiterhin am sogenannten Berliner Modell festhalten: Dass 30 Prozent der Wohnungen Sozialwohnungen sein müssen.
Etwas absurd: Bisher war es auch Pflicht, dass neue Wohnhochhäuser eine Dachterrasse haben, die für die Öffentlichkeit nutzbar ist - was viele Bauvorhaben sehr kompliziert gestaltet hatte. Nun darf unter Umständen auch auf eine Dachterrasse verzichtet werden.





