Mehr als die Hälfte der Rentner in Deutschland fällt unter die offizielle Armutsgrenze – wer weniger als 1380 Euro netto im Monat zur Verfügung hat, gehört zur Unterschicht. Auch viele Senioren in Berlin sind betroffen, haben am Ende des Monats nie Geld übrig. Wir alle sehen die älteren Menschen, die in Mülleimern nach Pfandflaschen kramen müssen. Zum Glück gibt es die Berliner Tafel e.V.: Hier können sich Armutsbetroffene Lebensmittel abholen. Unter ihren Kunden sind mehr Rentner, als man denken würde.
Ein Drittel der Kunden der Tafel sind Rentner
Das Angebot der Berliner Tafel nehmen entgegen dem allgemeinen Glauben nicht nur obdachlose Menschen wahr: „Etwa ein Drittel unserer Kund:innen sind Rentner:innen“, erklärt Tabea Pauli Kunze auf KURIER-Anfrage. Genaue Zahlen kann sie nicht nennen, berichtet uns aber: „Der Anteil der Rentner:innen ist seit Jahren konstant. Seit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine kommen mehr Menschen zu uns, davon sehr viele Geflüchtete. Auch unter den Geflüchteten sind viele im Rentenalter, sodass der Anteil sich insgesamt kaum verändert hat.“

Die Berliner Tafel stellt bei armutsbetroffenen Senioren eine traurige Tendenz fest: „Die Ehrenamtlichen aus den Ausgabestellen melden, dass die Hemmschwelle für ältere Menschen oft größer ist. Viele Rentner:innen kommen nicht in die Ausgabestellen, obwohl sie berechtigt wären.“
Woran liegt das? „Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Ein Faktor ist aber sicher auch die eingeschränkte Mobilität im Alter: Teilweise ist der Weg zur Ausgabestelle zu weit oder zu beschwerlich. Eine Belieferung wiederum ist durch die Ehrenamtlichen in den Ausgabestellen nicht zu gewährleisten.“
Wer darf sich bei der Tafel Essen abholen?
Die Aktion „Laib und Seele“ der Berliner Tafel, der Kirchen und des RBB unterstützt Berlinerinnen und Berliner mit sehr geringem Einkommen. Wer Lebensmittel erhalten möchte, muss die für seine Postleitzahl zuständige Ausgabestelle aufsuchen und dort einen aktuellen Bescheid – etwa zu Bürgergeld, Grundsicherung, Bafög oder Wohngeld – sowie den Personalausweis vorlegen.
Auch Empfänger von Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Rente sind berechtigt, wenn ihnen nach Abzug der Miete höchstens der aktuelle Bürgergeld‑Regelsatz zum Leben bleibt. Asylbewerber können das Angebot nutzen, sofern sie außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen leben und nicht in ihren Unterkünften versorgt werden.

Für die Lebensmittelausgabe wird ein kleiner Unkostenbeitrag von ein bis zwei Euro erhoben. Die Ausgabestellen erfassen die notwendigen persönlichen Daten, damit die Berechtigung nicht bei jedem Besuch neu nachgewiesen werden muss. Diese Daten werden vertraulich behandelt; es gibt lediglich gelegentliche Abgleiche, um Mehrfachregistrierungen auszuschließen.
So können Berliner helfen
Was können Berlinerinnen und Berliner tun, um zu helfen? „Unsere Arbeit wird durch ehrenamtliches Engagement getragen, hier können Berliner:innen also immer gern unterstützen“, betont Kunze. Wer spenden möchte – ebenfalls eine große Hilfe – kann dies ganz einfach über die Website der Berliner Tafel tun.


