Was für eine fiese Masche! Ein Postmitarbeiter aus Berlin soll gleich mehrere Pakete nicht an die rechtmäßigen Besitzer zugestellt – und sie einfach selbst eingesteckt haben. Doch damit wird er wohl nicht davonkommen.
Anklage gegen diebischen Postboten
In einer aktuellen Pressemitteilung berichtet die Berliner Staatsanwaltschaft: Vier Pakete soll ein inzwischen 30 Jahre alter Paketzusteller nicht gescannt und in sein Zustellfahrzeug gepackt, sondern geöffnet und deren Inhalt für sich behalten haben! Die Staatsanwaltschaft Berlin hat nun Anklage gegen ihn wegen Verletzung des Briefgeheimnisses in Tateinheit mit veruntreuender Unterschlagung zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Bei der Auswahl der Pakete soll der Mann laut Anklage ein „besonderes Geschick“ an den Tag gelegt haben, da er ausschließlich Sendungen von und an Juweliere ausgewählt hat. So soll er mit nur vier Sendungen an vier Tagen im Februar 2022 Schmuck und Uhren im Gesamtwert von knapp 75.000 Euro erbeutet haben! Die Ware ist nie bei den Adressaten angekommen. Zum Glück kam ihm offensichtlich jemand auf die Schliche. Nun wird entschieden, wie hoch seine Strafe ausfallen soll.
So können Sie sich gegen Paketdiebstahl schützen!

Black Friday und Weihnachten stehen vor der Tür – für viele die Hochsaison, was Online-Bestellungen angeht. Wer Angst hat, ebenfalls von Post- beziehungsweise Paketboten beklaut zu werden, kann sich mit folgenden Tipps besser schützen: Wenn Sie eine teure Bestellung aufgegeben haben, sollten Sie diese in jedem Fall versichert versenden lassen. Dieser gesonderte Schutz ist bei allen herkömmlichen Versandanbietern möglich und ab einer bestimmten Paketgröße ohnehin inbegriffen. So wird Ihr Paket in jedem Fall Schritt für Schritt zurückverfolgt. Sollte es verloren gehen, haben Sie ein Anrecht auf Ersatz.
Kompliziert wird es, wenn das Paket vor ihrer Wohnungs- oder Haustür zugestellt worden ist, aber anschließend entwendet wurde! Hier lässt sich schwer nachweisen, wer Schuld hat. Manche Verkäufer sind zwar kulant und erstatten Ihnen den Warenwert trotzdem, doch das tun nicht alle. Stattdessen ist zu empfehlen, eine Ablage vor der Tür bei dem Versandanbieter zu sperren und eine persönliche Zustellung zu fordern, wenn Ihnen der Inhalt eines Pakets sehr wichtig ist. Möglich wäre auch eine Videoüberwachung Ihrer Tür – vor der Installation einer Kamera müssten Sie sich aber über die gesetzlichen Richtlinien in Ihrem Fall informieren.
Doch was ist, wenn Ihr Paket bei Ihnen ankommt, aber leer ist? Auch das kann leider passieren, wenn ein Mitarbeiter im Versandzentrum zugreift – oder auch der Postbote – und das leere Paket dann einfach trotzdem versendet. Deshalb ist es gerade bei teuren Bestellungen zu empfehlen, das Paket unter Zeugen zu öffnen oder aber den Öffnungsprozess zu filmen. So haben Sie im schlimmsten Fall einen Beweis für den Diebstahl. Fühlt sich das Paket schon bei der Zustellung verdächtig leer an? Dann können Sie die Annahme auch ganz einfach verweigern. Ebenso, wenn das Paket offensichtlich beschädigt worden ist. ■