JVA Tegel

Angriffe auf Mitgefangene, Fluchtversuche: 22 Häftlinge im „Bunker“ weggesperrt

Eigentlich dürfen Häftlinge nicht mehr als 24 Stunden isoliert werden. Es sei denn, es ist für die Sicherheit unerlässlich. In der Justizvollzugsanstalt Tegel liegt die durchschnittliche Unterbringungsdauer bei 125 Tagen.

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Gefangene, die eine Gefahr für sich und andere darstellen, können in spezielle Isolationszellen kommen.
Gefangene, die eine Gefahr für sich und andere darstellen, können in spezielle Isolationszellen kommen.Ipon/imago

In Knastserien wie „Prison Break“ und „Orange Is The New Black“ spielt er eine nicht unwichtige Rolle. Der „Bunker“, spezielle Isolationszellen, in die renitente Strafgefangene gesperrt werden, die Wärter und Mitgefangene angriffen werden. Die gibt es aber nicht nur im Film. In der JVA Tegel wurden seit Anfang 2023 mehr als 20 Gefangene isoliert, wie RBB24 berichtet. Durchschnittliche Unterbringungsdauer: 125 Tage.

„Bunker“, so heißen die Zellen allerdings nur im Knastjargon. Der korrekte Name in der Justizvollzugsanstalt Tegel: Sicherungsstation B1 – zu finden im Erdgeschoss der Teilanstalt II. Besonders hart: der tägliche Aufenthalt im Freien entfällt. Aber wie im Film kommen Strafgefangene nicht ohne Grund in Isolation. Selbst der Berliner Vollzugsbeirat, der die Interessen der Inhaftierten vertritt, spricht laut RBB24 von „sehr schwierigen“ Gefangenen.

Häftling übergießt Mitgefangenen mit heißem Öl

Beispiel 1: Ein Inhaftierter griff in der Knastküche einen Mitgefangenen an – übergoss ihn mit heißem Öl und erschlug ihn fast mit einer Pfanne. Als er wieder in eine normale Zelle verlegt werden sollte, wurde er wieder gewalttätig.

Beispiel 2:  Der Vollzugsbeirat berichtet von einem weiteren Inhaftierten, wegen Mordes verurteilt, der nach einem Angriff auf einen Mitgefangenen in den Bunker kam. Der Mann soll angekündigt haben, bis zum Ende seiner Haft in der Sicherungsstation zu bleiben.

Normalerweise sollen Strafgefangene nicht länger als 24 Stunden isoliert werden – es sei denn, es ist für die Sicherheit unerlässlich. In Paragraf 86 des Berliner Strafvollzugsgesetzes heißt es: „Eine Absonderung von mehr als 24 Stunden Dauer ist nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer in der Person der oder des Gefangenen liegenden Gefahr unerlässlich ist. Ein Entzug des Aufenthalts im Freien ist nur zulässig, wenn eine Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum erfolgt und aufgrund fortbestehender erheblicher Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung nicht verantwortet werden kann, einen täglichen Aufenthalt im Freien zu gewähren.“

Er saß über ein Jahr in Isolation: Mario K. (l.) – hier mit seinem Anwalt kurz vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal.
Er saß über ein Jahr in Isolation: Mario K. (l.) – hier mit seinem Anwalt kurz vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal.Patrick Pleul/dpa

Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz teilt mit, dass die durchschnittliche Unterbringungszeit von Inhaftierten auf der Sicherungsstation seit Anfang 2023 bei 125 Tagen liegt. 22 Personen kamen in Isolation, eine davon länger als ein Jahr. Gefangene, die suizidgefährdet sind, randalieren, oder eine Gefahr für Vollzugsbeamte, Sozialarbeiter, Psychologen oder andere Gefangene sind, können aus ihren Zellen herausgeholt und isoliert in einem besonders gesicherten Haftraum gesperrt werden.

Maskenmann Mario K. saß über ein Jahr im Bunker

Und es gibt einen weiteren Grund für eine Isolation im Bunker – wenn Häftlinge einen Fluchtversuch unternommen haben. Gegen Gefangene können besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden, wenn nach ihrem Verhalten ... in erhöhtem Maße die Gefahr der Entweichung ... besteht", heißt es im Strafvollzugsgesetz.

Dazu zählt Maskenmann Mario K., der 2016 wegen versuchten Mordes und erpresserischen Menschenraubes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Mario K. ist der Kidnapper, der in Bad Saarow einen Bank-Manager entführt hatte und ihn in einem Sumpfgebiet am Storkower See gefangen hielt, um ein Lösegeld zu erpressen. 2019 hatte er bereits die Gitterstäbe seiner Zelle durchtrennt und war dabei sich abzuseilen, als er geschnappt wurde. Mario K. kam anschließend für über ein Jahr in die Isolationszelle. ■