Bußgeld und Knast drohen

Achtung! Diese Halloween-Streiche sind strafbar

In Deutschland gelten bestimmte Halloween-Streiche als strafbar, vor allem, wenn sie Eigentum beschädigen, Personen verletzen oder erhebliche Störungen verursachen.

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Ein Kürbis, der für Halloween präpariert wurde.
Ein Kürbis, der für Halloween präpariert wurde.Zuma Press Wire/imago

Halloween – Zeit des Schabernacks und der Gruselstreiche. Während am 31. Oktober Hexen, Geister und Vampire durch die Straßen ziehen und um Süßigkeiten betteln, nehmen es einige Kids ein bisschen zu genau mit dem Motto „Süßes, sonst gibt’s Saures“. Aber Achtung: Nicht alles, was wie ein harmloser Streich aussieht, ist auch legal! Manche Halloween-Scherze können richtig Ärger bringen – und sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Eierwerfen und Ketchup an die Wände – das kann teuer werden: Wer Häuser mit Eiern bewirft oder Fenster und Türen mit Ketchup beschmiert, könnte schnell eine Anzeige wegen Sachbeschädigung am Hals haben. Reste von Eiern lassen sich vielleicht noch abwaschen, aber hartnäckige Flecken und Beschädigungen? Da hört der Spaß auf! Für mutwillige Beschädigungen von Eigentum können bis zu 2 Jahren Haft drohen. Und die Reinigung? Die muss der Übeltäter oder dessen Eltern oft aus eigener Tasche zahlen.

Hausfriedensbruch – nicht überall ist das Gruselspiel willkommen: Ein schauriger Klingelstreich auf Privatgrundstücken? Klar, das gehört irgendwie dazu. Doch wer unerlaubt fremde Grundstücke betritt, begeht Hausfriedensbruch. Schleicht sich jemand in den Vorgarten und verschwindet nicht, wenn die Bewohner das gar nicht wollen, ist der Spaß schnell vorbei – und die Polizei kann eingeschaltet werden.

Stolperfallen und Erschrecken – wo die Grenze zur Körperverletzung verläuft: Ein Halloween ohne einen Schrecken? Undenkbar. Aber Vorsicht: Streiche wie Stolperfallen oder das Werfen von Gegenständen können zu schmerzhaften Blessuren führen. Kommt es dabei zu Verletzungen, kann der Streich als Körperverletzung gelten – und das ist eine ernste Sache. Auch das gezielte, heftige Erschrecken ist nicht ohne, wenn es Menschen in Angst und Schrecken versetzt.

Halloween darf nicht zum Spießrutenlauf werden

Verkehrschaos und die Gefahr für Leib und Leben: Es gibt Grusel und es gibt blanken Wahnsinn – spätestens bei Streichen, die den Straßenverkehr gefährden, hört der Spaß auf. Wer glaubt, das Versperren von Straßen oder das Bewerfen von Autos sei lustig, begeht möglicherweise einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Solche Aktionen sind nicht nur strafbar, sondern können Leben gefährden.

Kinder feiern mit ihren Müttern Halloween.
Kinder feiern mit ihren Müttern Halloween.epd/imago

Beleidigungen und Gerüchte – Vorsicht vor übler Nachrede: Halloween gibt vielen einen Vorwand, mal richtig aus sich herauszugehen, aber bei persönlichen Angriffen endet das Verständnis. Wer Schilder mit Beleidigungen an Türen hängt oder Gerüchte verbreitet, könnte wegen Beleidigung oder übler Nachrede belangt werden. Niemand möchte, dass Halloween zum Spießrutenlauf wird – also Finger weg von persönlichen Angriffen.

Streiche sind toll und machen Halloween cool, doch bitte nicht auf Kosten anderer. Streiche sollten harmlos sein, keinen Schaden anrichten und niemanden ernsthaft erschrecken – dann bleibt der heutige Halloween-Abend ein heiterer Gruselspaß. ■