
Die Berliner Bezirke haben im vergangenen Jahr in weniger Fällen als 2018 geprüft, ob sie in Milieuschutzgebieten ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben. Gleichwohl haben sie im Jahr 2019 häufiger als 2018 vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Das geht aus einem Bericht von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) an das Abgeordnetenhaus hervor.
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Die Zahl der Fälle, in denen das Vorkaufsrecht geprüft wurde, ist danach im vergangenen Jahr auf 157 gesunken. Im Jahr 2018 waren es 183. Während 2018 in 21 Fällen das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde, machten die Bezirke im vergangenen Jahr in 29 Fällen davon Gebrauch.
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an der Spitze
Gesunken ist die Zahl der Fälle, in denen die privaten Erwerber der Häuser die Ausübung des Vorkaufsrechts abgewendet haben, in dem sie sich per einseitiger Erklärung oder vertraglicher Vereinbarung zur Einhaltung der Milieuschutzziele verpflichteten. So gab es im vergangenen Jahr nur 61 sogenannte Abwendungsfälle. Im Jahr davor waren es noch 74. Am häufigsten, nämlich zehn Mal, übte im vergangenen Jahr der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Vorkaufsrecht aus.