Landgericht: Keine Wohnungs-Räumungen bis Ende Juni
Das Landgericht hat jetzt erstmals einem Mieter Recht gegeben, der in der Corona-Krise einen Aufschub zur Räumung seiner Wohnung erreichen wollte.

Das Landgericht hat jetzt erstmals einem Mieter Recht gegeben, der in der Corona-Krise einen Aufschub zur Räumung seiner Wohnung erreichen wollte. Der Mieter darf danach vorerst in seiner Wohnung bleiben.
Die Zivilkammer 67 des Landgerichts entschied am 26. März, dass Räumungsfristen für Wohnungsmieter wegen der Corona-Pandemie zumindest bis zum 30. Juni 2020 verlängert werden müssen. Das Amtsgericht Mitte hatte den Mieter zuvor mit Urteil vom 11. Dezember 2019 zur Räumung verurteilt und eine Räumungsfrist bis zum 31. März 2020 bewilligt.
Lesen Sie auch: Verzicht auf Mieterhöhungen, Zwangsräumungen abgesagt >>
Der Mieter hatte in der Berufung eine Verlängerung der Räumungsfrist bis zum 30. Juni 2020 beantragt. Er begründete dies damit, dass er wegen der Corona-Krise keinen Ersatzwohnraum anmieten könne.
Diesem Antrag folgte das Landgericht. Nach Auffassung der Richter war die vom Amtsgericht bis zum 31. März 2020 gewährte Räumungsfrist nicht ausreichend lang. Es komme hinzu, dass der Senat Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin erlassen habe, die das öffentliche Leben weitgehend zum Erliegen gebracht hätten.
Vor diesem Hintergrund sei die erfolgreiche Beschaffung von Ersatzwohnraum derzeit überwiegend unwahrscheinlich, wenn nicht sogar ausgeschlossen. Zu welchem Zeitpunkt die Anmietung von Ersatzwohnraum wieder erfolgreich sein werde, sei ungewiss.
Darauf komme es aber im vorliegenden Fall auch nicht an, da der Mieter die Verlängerung der Räumungsfrist lediglich bis zum 30. Juni 2020 beantragt habe.