Die Treskowallee in Lichtenberg ist eine stark befahrene Zone in Berlin. Dass sie kommende Woche für lange Zeit gesperrt wird, dürfte für ordentlich Chaos sorgen!
Treskowallee wird mindestens zehn Wochen lang gesperrt!
Die Verkehrsinformationszentrale gab jetzt bekannt, dass im Fahrbahnbereich der Treskowallee „umgehend“ Schad- und Gefahrenstellen an Anlagen der Berliner Wasserbetriebe beseitigt werden müssen. Jetzt kommt die schlechte Nachricht für Autofahrer in der Gegend: Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist die Sperrung der Treskowallee Richtung Am Tierpark zwischen An der Wuhlheide und Trabrennbahn Karlshorst erforderlich. Die Arbeiten beginnen in der kommenden Woche am 15. November (Mittwoch). In „Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen“ wird derzeit von einer Bauzeit von mindestens zehn Wochen ausgegangen.
Zur Erklärung: Die in der Fahrbahn befindlichen Anlagen der Berliner Wasserbetriebe wie Schächte und Straßenabläufe seien aufgrund ihres Alters und der starken Beanspruchung durch den Fahrzeugverkehr der vergangenen Jahre in einem „besorgniserregenden Zustand“. Der Straßenbaulastträger hat bereits vor Längerem eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 angeordnet. Diese Maßnahme reicht allerdings nicht mehr aus, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund hat sich der Straßenbaulastträger mit den Berliner Wasserbetrieben abgestimmt und entschieden, wegen „Gefahr im Verzug“ umgehend eine Instandsetzung sowohl der Anlagen der Wasserbetriebe als auch der Straße vorzunehmen.
Eine Umleitung in Richtung Karlshorst ist ausgeschildert
An alle Autofahrer, die hier lang müssen: Eine Umleitung über Rummelsburger Straße/Blockdammweg in Richtung Karlshorst ist ausgeschildert. Zu einem späteren Zeitpunkt soll eine verbesserte Verkehrsführung über die Treskowallee unter Inanspruchnahme der stadtauswärts führenden Richtungsfahrbahn der Treskowallee eingerichtet werden. Erste Vorarbeiten, wie etwa der Einbau von Gleisquerungen, sind beauftragt und befinden sich teilweise in der Umsetzung. Für den Rad- und Fußverkehr bestehen während der Bauzeit keine Einschränkungen. ■