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Schock um Krankenkassenbeiträge: So sparen Sie wirklich!

Kündigung? Überflüssig! Ein Antrag bei einer neuen Kasse genügt, und diese kümmert sich um alles Weitere. KURIER gibt Tipps zum Krankenkassen-Wechsel.

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Krankenkassen werden nochmals teurer. Da kann sich ein Wechsel lohnen.
Krankenkassen werden nochmals teurer. Da kann sich ein Wechsel lohnen.Jens Kalaene/dpa

Alarmstufe Rot bei den Krankenkassen! Bereits zum Jahreswechsel 2023/2024 haben zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge kräftig angezogen. Jetzt geht der Preiskampf weiter: Einige Krankenkassen ziehen erneut an und belasten die Versicherten mit satten Mehrkosten! Doch keine Panik – es geht auch günstig. KURIER verrät, wie Sie bei den Krankenkassenbeiträgen sparen können und wann sich ein Wechsel lohnt.

Wen betrifft die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge?

Schon beim letzten Anstieg 2023/2024 haben etwa die Hälfte der 95 gesetzlichen Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 1,7 Prozent. Nun stehen weitere Preiserhöhungen bevor. Im August 2024 könnte es bei einigen Kassen noch teurer werden, mit Zusatzbeiträgen von über drei Prozent! Der Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag wird je zur Hälfte von Versicherten und deren Arbeitgeber getragen.

Das kann für die Versicherten eine satte dreistellige Summe jährlich bedeuten. Für Selbstständige, die den gesamten Beitrag allein stemmen, wird es besonders teuer. Doch: Preiserhöhungen bringen auch ein Sonderkündigungsrecht mit sich! Falls Ihre Kasse die Beiträge anhebt, haben Sie bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitrag gilt, Zeit zu handeln.

Wie funktioniert der Krankenkassen-Wechsel?

Ein Wechsel zur günstigeren Krankenkasse ist kinderleicht: Reichen Sie Ihren Antrag bei der neuen Kasse ein, und diese übernimmt alle Formalitäten. Beachten Sie jedoch: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wenn Sie also jetzt wechseln, sind Sie erst ab November bei Ihrer neuen Kasse versichert. Bis dahin müssen Sie den erhöhten Beitrag an Ihre alte Kasse zahlen.

Es gibt aber Ausnahmen: Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben, können frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen.

Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge - aber nicht immer ist ein Wechsel sinnvoll.
Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge - aber nicht immer ist ein Wechsel sinnvoll.Fabian Sommer/dpa

Was tun, wenn man die Frist für den Krankenkassenwechsel verpasst hat?

Keine Sorge, wenn Sie die Frist verpassen: Bei einer Mitgliedschaft von mindestens zwölf Monaten können Sie die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten nutzen. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel gelten oft kürzere Fristen.

Was ist vor einem Wechsel zu bedenken?

Vergessen Sie nicht, dass der Zusatzbeitrag nur ein Kriterium für die Wahl Ihrer Krankenkasse sein sollte. . Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu über 90 Prozent identisch. Unterschiede gibt es aber bei den freiwilligen Zusatzleistungen, auch Satzungsleistungen genannt. Überprüfen Sie die Zusatzleistungen, wie Vorsorgeangebote, Reiseimpfungen oder Osteopathie und welche für Sie interessant sind, rät die Verbraucherzentrale. Diese Extras können entscheidend für Ihre Wahl sein. ■