Die Türklingel läutet und endlich ist das Paket da. Doch darin ist nicht etwa das bestellte Smartphone, sondern eine Zahnbürste, ein Notizbuch oder ein Haargummi. Solche Szenarien sind keinesfalls erdacht, sondern kommen inzwischen immer häufiger vor. Versehen oder Betrug? Der KURIER erklärt, wie Sie sich in beiden Fällen richtig wehren.
Wie funktioniert die Betrugsmasche mit den falschen Paketen?
In der Regel ist das Problem immer das gleiche: Man hat etwas Teures – ein Tablet, ein Handy, ein Fernseher oder ähnliche – online bestellt. Dann bekommt man das Paket – und darin ist ein minderwertiger Artikel wie Shampoo, Buntstifte oder ähnliches. Nicht immer ist das Absicht. Aber: Derartige Falschlieferungen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch arge Probleme bereiten.
Denn Betroffene müssen den Versender erst einmal darüber informieren, dass nicht der Artikel geliefert wurde, den sie bestellt haben. „Das ist erst einmal eine ziemliche Zwickmühle für Verbraucher“, sagt Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Denn die Ware kann ja nicht einfach kommentarlos zurückgeschickt werden. Im schlimmsten Fall würde dann der Kunde selbst als vermeintlicher Betrüger dastehen.“
Wie kann man Betrug mit den Paketen verhindern?
Prinzipiell kann jeder Opfer werden, der online einkauft. Allerdings kann man einiges tun, um im Schadensfall genügend Beweise zusammenzuhaben. Tipp eins: Die Pakete werden inzwischen oft mit zahlreichen Informationen zum Versandstatus (Tracking-Informationen) begleitet. Daher wissen Kunden in der Regel, wann welche bestellte Ware bei ihnen eintrifft. Wenn man das Paket persönlich annehmen kann, sollte man unbedingt darauf achten, dass dies unbeschädigt und ordentlich verklebt ist. Natürlich können auch verschlossene Pakete falsche Ware enthalten. Daher sollte man ebenfalls auf das zu erwartende Gewicht und die Größe des Paketes achten.

Was, wenn der Verdacht besteht, dass der Inhalt im Paket falsch ist?
Stimmt etwas nicht, sollte dies noch im Beisein des Lieferdienstes angesprochen und geklärt werden. Eventuell kann das Paket noch im Beisein des Paketboten geöffnet werden, rät die Verbraucherzentrale. Und wenn nicht? Besteht der Verdacht auf Falschlieferung, sollte das Öffnen des Paketes am besten per Video dokumentiert werden oder in Anwesenheit von Zeugen stattfinden. Zusätzlich empfiehlt es sich, den Paketschein als Beweis aufzubewahren, da auf diesem das Gewicht des Paketes vermerkt ist.
Was macht man, wenn wirklich falsche Ware im Paket ist?
Wichtig bei einer Falschlieferung ist, diese nicht einfach wieder an den Online-Shop zurückzuschicken. So kann es nämlich passieren, dass die Retouren-Abteilung annimmt, dass der Kunde beziehungsweise die Kundin die Ware vor dem Zurücksenden ausgetauscht hat. Daher sollten Betroffene sich sofort beim Kundenservice melden und explizit auf die Falschlieferung hinweisen. Dort können die Mitarbeiter dann eine Notiz für die Retoure vermerken.
Was, wenn die falsche Ware im Paket kein Versehen, sondern Betrug war?
Stellt sich der Onlinehändler trotzdem quer, sollten sich Verbraucher rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Chancen stehen hier für Betroffene gut, da der Händler hier in der Pflicht ist. Für eine Erstberatung stehen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung. ■