Das wird ein Spiel mit dem Feuer! Seit Jahren bekämpfen die Uefa und die nationalen Fußballverbände die Pyro-Eskapaden der Fans in den Stadien mit harten Strafen. Doch was macht die Uefa jetzt selbst beim EM-Eröffnungsspiel zwischen Deutschland und Schottland am Freitag in München? Richtig: eine Pyro-Show!
Was für Fans verboten ist, ist für die Uefa erlaubt. 60 Feuerwerkskörper, zehn Rauchtöpfe und 60 weitere pyrotechnische Gegenstände, die übrigens in den Händen von Protagonisten gezündet werden, sollen zum Einsatz kommen. Es soll der „Höhepunkt der Zeremonie“ werden, teilte der Verband mit: „Der Einzug der Flaggen der teilnehmenden Nationen, kombiniert mit einer spektakulären Vorführung von Pyrotechnik, wird in einem majestätischen Bild der Einheit und Vorfreude gipfeln.“
Doch wie passt der Einsatz von Pyrotechnik zur Haltung, etwaiges Abbrennen zu sanktionieren und dabei auch auf gesundheitliche Gefahren durch mögliche Verbrennungen oder die Rauchentwicklung hinzuweisen? Planung und Organisation der Eröffnungsfeier erfolgten „unter Einbindung etablierter Hersteller und professioneller Unternehmen gemäß Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften des Gastgeberlandes“, teilte die UEFA auf Anfrage der Sportschau mit.
Münchner Branddirektion wollte Pyro-Show der Uefa verhindern
Die Münchner Behörden versuchten vergeblich, den Pyro-Einsatz zu verhindern. Die Branddirektion im Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München, die für die Genehmigung eines solchen Pyro-Einsatzes zuständig ist, sagte dem SID, sie habe „nach Bekanntwerden der Planungen im Januar 2024 an den Veranstalter (...) appelliert, keine Pyrotechnik zur Eröffnungsfeier einzusetzen“.
Dabei wurde „insbesondere auf die fragwürdige Signalwirkung Richtung Fans verwiesen, deren nicht genehmigter Pyro-Einsatz regelmäßig zu konkreten Gefährdungen und Verletzungen führt“. Untersagen kann die Münchner Branddirektion das allein begründet mit der Signalwirkung allerdings nicht, solange „die Produkte zertifiziert sind, durch zertifiziertes Personal eingesetzt werden und hiervon keine Gefährdungen ausgehen“.
Noch steht eine endgültige Zustimmung aus. Diese könne man erst geben, so die Branddirektion, sobald die Erprobung stattgefunden hat. Dies sei aber noch nicht der Fall gewesen. ■