Die Tanzshow „Let’s Dance“ bietet seit Jahren gute Unterhaltung für Tanz-Fans und alle, die es werden wollen. Zahlreiche Promis sind an der Seite der professionellen Tänzerinnen und Tänzer in der Geschichte der Sendung bereits über das Parkett geschwebt. Und nicht nur auf dem Parkett sind Fehltritte offenbar tabu: Die „Bild“-Zeitung hat jetzt enthüllt, was für harte Regeln es in den geheimen Verträgen der Stars für „Let’s Dance“ gibt. Was steht drin? Dem Blatt liegen die Verträge aus der Show angeblich vor.
Bericht enthüllt: DAS steht in den Verträgen der Stars bei „Let's Dance“!
Die Enthüllung dürfte viele Fans der Show brennend interessieren – denn sie wirft ein neues Licht auf die Tanzshow, die jeden Freitag um 20.15 Uhr Millionen Menschen vor die Bildschirme zieht. RTL wollte die veröffentlichten Vertragsklauseln übrigens nicht kommentieren. Man äußere sich grundsätzlich nicht zu vertraglichen Angelegenheiten, heißt es.
Aber: Was steht drin? Die „Bild“ verrät unter anderem, dass mit dem Vertrag alle Kameraaufnahmen gestattet werden. Heißt: Die Kamera darf alles filmen, ob es den Stars gut oder schlecht geht. Filmen sei „auch in physischen oder psychischen Ausnahmesituationen“ möglich, heißt es. Auch sonst müssen die Stars laut „Bild“ alles akzeptieren – alle Entscheidungen der Macher seien unanfechtbar, schreibt das Blatt. Und natürlich müssen alle Beteiligten schweigen wie die Gräber: Wer etwas davon, was hinter den Kulissen von „Let’s Dance“ passiert, öffentlich auspackt, muss mit hohen Strafen rechnet. Laut dem Blatt liegen die Strafen im fünfstelligen Bereich.

Verträge von „Let's Dance“ enthüllt: Was dürfen die Stars und was nicht?
Geregelt sein soll außerdem, dass der Sender die Produktion jederzeit abbrechen kann – und die Stars dann keinen Anspruch auf die Gage haben. In einem solchen Fall würde der Sender laut „Bild“ nur anteilig für den Teil von „Let’s Dance“ blechen, der bereits ausgestrahlt wurde. Desweiteren dürfen die Stars die Ausstrahlung von Szenen, mit denen sie unzufrieden sind, nicht verhindern. Und: Wer bei „Let’s Dance“ mitmacht, dessen Gesicht darf auch bei der „Let’s Dance Live“-Tour auftauchen, auch wenn er selbst nicht dabei ist, schreibt „Bild“.
Auch für die Klamotten gibt es laut dem Bericht des Blattes Regeln. So dürfe Privatkleidung keine Markenlogos zeigen, die sichtbar sind. Trainingskleidung sei privat, Showkostüme gehören RTL. Das ist wichtig, denn zum Vertrag gehört demnach auch, dass alle Klamotten zurückgegeben werden müssen, sie sind Eigentum des Senders. Der Grund laut „Bild“: In der Vergangenheit sollen Kandidaten ihre schönen Outfits mitgenommen und um Netz verhökert haben. ■