Melanie Müller (36) sollte am gestrigen Dienstag eigentlich erneut vor Gericht stehen, das Urteil im Prozess um den angeblichen Hitlergruß sollte fallen. Doch zwei entscheidende Personen fehlten an diesem Tag, so dass das Urteil verschoben werden musste.
Melanie Müller erschien erneut nicht vor Gericht
Seit Ende Juli muss sich Melanie Müller vor dem Amtsgericht Leipzig erklären. Wegen eines Vorfalls in der Nacht zum 18. September 2022 wurde Melanie Müller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt. Schon damals hatte die Party-Sängerin die Vorwürfe und jegliche Nähe zu „Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut“ zurückgewiesen. Der angebliche Hitlergruß sei eine Anheizer-Geste für das Publikum gewesen.
Eigentlich sollte am Dienstag das Urteil fallen, doch nach 20 Minuten wurde die Verhandlung laut der Bild-Zeitung beendet. Melanie Müller fehlte. Nüchtern soll der zuständige Richter festgestellt haben: „Die Angeklagte fehlt unentschuldigt.“ Nicht das erste Mal, dass Melanie nicht vor Gericht erscheint. In der Vergangenheit sagte sie zwei Gerichtstermine krankheitsbedingt ab, trat aber stattdessen am Ballermann auf. Und auch dieses Mal soll Melanie in der Nacht zuvor in der Discothek „Oberbayern“ auf Mallorca aufgetreten sein.

Das Urteil muss nachgeholt werden
Obwohl Melanie Müller also nicht selbst vor Ort war, sondern nur ihr Anwalt Adrian Stahl, sollte jedoch verhandelt werden. Zum Problem wurde hingegen das Fehlen einer ganz anderen Person – einer Entlastungszeugin. Sie soll Melanie an dem besagten Abend des angeblichen Hitlergrußes begleitet haben und sollte eigentlich zugunsten für die Party-Sängerin aussagen.
Doch auch sie fehlte unentschuldigt und bekam deswegen ein Ordnungsgeld von 150 Euro verhängt. Ein Urteil konnte nicht gefällt werden, es soll am 23. August nachgeholt werden, wenn die Entlastungszeugin hoffentlich gehört werden kann. ■