Günstige Mieten, billige Lebensmittel und soziale Betreuung: Für Rentner bot die DDR viele Vorteile. Trotzdem lebten zahlreiche Senioren mit vergleichsweise niedrigen Renten und mussten sogar weiterarbeiten. KURIER erklärt die Höhe der DDR-Renten, die Regeln zur Berechnung und die Rolle von Zusatz- und Sonderrenten.
1989 lag die Durchschnittsrente in der DDR bei 427 Mark
Rund jeder fünfte Senior (ab 65 Jahren) gilt heute in der Bundesrepublik als armutsgefährdet. Das heißt, er verfügt über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (1445 Euro). Doch wie sah das in der DDR aus?
Offizielle Armutsgefährdung gab es damals nicht, Zahlen darüber wurden nicht erfasst. Doch die Renten waren im Vergleich zu heute, trotz damals geringerer Lebenshaltungskosten, niedrig.
Viele Ältere arbeiteten in der DDR nach Rentenbeginn weiter. Weil die Rente nicht hoch genug war – und weil der DDR Arbeitskräfte fehlten. Im Jahr 1975 waren beispielsweise noch 50 Prozent der 65- bis 70-jährigen Rentenempfänger erwerbstätig, bei den 70- bis 75-Jährigen war es fast jeder Dritte.
Die durchschnittliche Altersrente in der DDR lag im Jahr 1989 bei rund 427 DDR-Mark. Ein Arbeitnehmer verdiente im Schnitt 1300 Mark. Ohne Zusatzrenten entsprach die Rente etwa einem Drittel des durchschnittlichen DDR-Nettogehalts.
Heute sind wir etwa bei der Hälfte angekommen. Die gesetzliche Durchschnittsrente beträgt rund 1405 Euro (Männer) beziehungsweise 955 Euro (Frauen). Das durchschnittliche mittlere Nettoeinkommen: 2700 Euro. Vor allem Frauen im Westen erreichen die 50 Prozent nicht, da sie weniger gearbeitet haben.
„Ältere Menschen haben von der Wende extrem profitiert“, sagte Pavel Grigoriev, Wissenschaftler am Max-Planck-Institut für demografische Forschung in Rostock, dem MDR. „Besonders von einem besser werdenden Gesundheitssystem und einer höheren Rente.“ Für Alfred Bock, zu DDR-Zeiten Krankenhausseelsorger in Dresden, sind die Bedingungen des Älterwerdens „viel besser als noch vor 40 oder 50 Jahren“.
Wann konnte man in der DDR in Rente gehen?
Nix mit Rente mit 67 und mehr. Männer konnten in der DDR mit 65 Jahren in Altersrente gehen, Frauen sogar schon mit 60 Jahren.
Wie viele Rentner gab es in der DDR?
Ende der 80er-Jahre gab es in der DDR rund 3,4 Millionen Rentner. Ein Großteil der DDR-Rentner war weiblich (75 Prozent). Kein Wunder: 1989 lag die Lebenserwartung der Männer in der DDR bei nur 70,13 Jahren, die der Frauen bei 76,38 Jahren.
Wie wurde die Rente finanziert?
Vor allem durch Beiträge von Beschäftigten und Betrieben. Arbeitnehmer zahlten zehn Prozent ihres Bruttoeinkommens in die Sozialversicherung ein (bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark). Die volkseigenen Betriebe und staatlichen Einrichtungen führten ebenfalls Beiträge ab, in der Regel ebenfalls zehn Prozent des Lohns.
Ähnlich wie heute: Da die Einnahmen durch Beiträge nicht ausreichten, um die Rentenzahlungen zu decken, musste der DDR-Staat erhebliche Summen aus dem Staatshaushalt zuschießen, um das System zu finanzieren.
Wie wurde in der DDR die Rente berechnet?
Die Rente wurde auf Basis des durchschnittlichen Einkommens der letzten 20 Jahre berechnet. Hinzu kamen die Anzahl der Arbeitsjahre sowie mögliche Zuschläge aus freiwilligen Zusatzrenten, Betriebsrenten oder Erschwerniszulagen für bestimmte Berufsgruppen.
Jeder Rentner erhielt einen gesetzlichen Festbetrag von pauschal 110 Mark monatlich, dazu kamen Steigerungssätze (ein Prozent des Durchschnittsverdienstes pro Arbeitsjahr).
1989 lag die durchschnittliche Altersrente bei 426,88 Mark. Einschließlich der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) betrug sie im Schnitt 520,13 Mark. Die Höchstrente ohne FZR lag bei 480 Mark.
Was war die Freiwillige Zusatzrentenversicherung?
Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde zum 1. März 1971 eingeführt und bestand bis zum 30. Juni 1990. Der FZR konnten alle beitreten, die im Monat mehr als 600 Mark verdienten.
Der Beitrag betrug zehn Prozent des 600 Mark übersteigenden Monatseinkommens. Der Arbeitgeber zahlte weitere zehn Prozent. Versicherte erhielten Leistungen mit dem Eintritt ins Rentenalter. Die Zusatzrente betrug 2,5 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Einkommens, das während der Mitgliedschaft in der FZR erzielt wurde.
Starb ein Versicherter, hatte der hinterbliebene Ehepartner Anspruch auf eine Zusatzwitwen- oder Zusatzwitwerrente. Diese belief sich auf 60 Prozent der Zusatzrente des Verstorbenen.
Wer bekam in der DDR Sonderrenten?
Neben der allgemeinen Sozialversicherung gab es in der DDR 27 Zusatzversorgungssysteme für bestimmte Berufsgruppen, darunter Ärzte, Lehrer oder Angehörige des Kulturbereichs. Daneben existierten Sonderversorgungssysteme, die anstelle der regulären Altersrente gezahlt wurden und vor allem Beschäftigten der NVA, der Volkspolizei, der Feuerwehr oder der Staatssicherheit vorbehalten waren. Insgesamt waren mehr als 1,5 Millionen Menschen über diese zusätzlichen Versorgungssysteme abgesichert.

Die meisten dieser Sonderrenten wurden nach der Wende in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik überführt. Dabei wurden Leistungen teilweise gedeckelt, gekürzt oder in einzelnen Bereichen gestrichen. Besonders umstritten war dies bei ehemaligen Angehörigen privilegierter Berufsgruppen und staatlicher Einrichtungen der DDR.



