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Trennung bei gemeinsamer Wohnung: Das sollten Sie beachten

Eine Trennung kann vor allem bei einer gemeinsamen Wohnung schwierig werden. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie dabei achten sollten.

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Bei einer Trennung mit gemeinsamer Wohnung kann es schwierig werden.
Bei einer Trennung mit gemeinsamer Wohnung kann es schwierig werden.IMAGO/ Zoonar II

Eine Trennung kann schmerzhaft und anstrengend sein – vor allem, wenn eine gemeinsame Wohnung bewohnt wird. Wie sollte man sich dabei am besten verhalten? Und wer muss ausziehen? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige.

Trennung bei einer gemeinsamen Wohnung: Wie sollte ich mich am besten verhalten?

Wer sich trennt und eine gemeinsame Wohnung bewohnt, verliert nicht nur den Partner oder die Partnerin. Es kann schwierig sein, dem oder der Ex gegenüberzustehen, wenn die Person ihre letzten Siebensachen abholt.

Bei einer Trennung im Guten kann das leichter sein – wer sich im Schlechten trennt, steht wohl vor einer zusätzlichen Herausforderung. Im letzteren Fall kann es helfen, nicht selbst vor Ort zu sein und stattdessen einen Freund oder eine Freundin zu bitten, stellvertretend einzuspringen.

Wenn Sie selbst anwesend sind, sollten Sie versuchen, Abstand zu halten und sachlich zu bleiben. Verzichten Sie darauf, das Trennungsgespräch neu aufzurollen. Setzen Sie auf Kompromissbereitschaft und versuchen Sie, nicht an allen Gegenständen festzuhalten. Gerade wenn man länger zusammengewohnt hat, gibt es Anschaffungen, die beide finanziert haben. Hier gilt es, fair untereinander aufzuteilen und zu überlegen, auf was beide Parteien jeweils füreinander verzichten können.

Vor allem in Großstädten kann es allerdings schwierig werden, dass es überhaupt schnell zum Auszug kommt – der Berliner Wohnungsmarkt ist angespannt, Wohnungen knapp. Getrennte Paare sind mitunter gezwungen, weiterhin zusammenzuleben. Hier helfen gemeinsame Regeln und, obwohl es schwer sein kann, Absprachen, wer wann wo ist.

Wer muss bei einer Trennung aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?

Wer nach einer Trennung ausziehen muss, entscheidet der Mietvertrag. Wenn nur eine der beiden Parteien im Mietvertrag steht, ist die Situation klar – diese Person darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben, während die andere ausziehen muss.

Schwieriger wird es, wenn beide im Mietvertrag als Hauptmieter angegeben sind. In diesem Fall haben beide dieselben Rechte und Pflichten. Das ist übrigens auch wichtig zu wissen, wenn Sie selbst ausziehen. Verlassen Sie nämlich die gemeinsame Wohnung und verbleiben aber namentlich im Mietvertrag, sind Sie immer noch dazu verpflichtet, anfallende Kosten (bspw. Nebenkosten) zu zahlen. Genauso wichtig ist es zu wissen, dass der Mietvertrag nur gekündigt werden kann, wenn beide Parteien dieser Kündigung zustimmen.

Wollen Sie aus dem Mietvertrag aussteigen, können Sie von einem Aufhebungsvertrag Gebrauch machen. Mit diesem kann der Vermieter eine Partei aus dem Mietvertrag entfernen – jedoch muss er diesem zustimmen, was nicht immer der Fall ist. Auch die Person, die weiterhin in der Wohnung wohnt, muss diesem Aufhebungsvertrag zustimmen.

Ein weiterer, härterer Weg ist eine Klage auf „Zustimmung zu einer Kündigung des Mietvertrags“. Von dieser können Sie Gebrauch machen, wenn Sie die gemeinsame Wohnung kündigen wollen, Ihr Ex-Partner aber nicht zustimmen möchte. Hier besteht allerdings die Gefahr eines Rosenkrieges.

Fazit: Bei einer Trennung mit gemeinsamer Wohnung gibt es mehrere Möglichkeiten

Wie Sie bei einer Trennung mit gemeinsamer Wohnung vorgehen können, entscheidet vor allem, wer im Mietvertrag steht. Wenn nur eine Partei im Mietvertrag vermerkt ist, ist die Sache klar. Stehen beide in den Unterlagen, ist ein Aufhebungsvertrag empfehlenswert.

Übrigens: Ein Untermietvertrag schützt Sie nicht im gleichen Maße wie der Eintrag im offiziellen Mietvertrag, da der Untermietvertrag nicht zwischen Vermieter und Mieter direkt besteht. Haben Sie diesen Untermietvertrag allerdings schriftlich mit Ihrem Ex abgeschlossen, können Sie sich auf das Mietrecht berufen.