Die Verbraucherzentrale Brandenburg stellt fest, dass nur wenige der Abrechnungen die Entlastungen überhaupt wie vorgesehen ausweisen. Doch nur so können Mieterinnen und Mieter nachvollziehen, ob die Energiepreise in ihrem Fall oberhalb der Entlastungsgrenze lagen und ob die jeweilige Entlastung ordnungsgemäß bei ihnen angekommen ist.
Die Verbraucherschützer in Brandenburg geben Tipps, worauf betroffene Mieter achten sollten:
Prüfen Sie in der Betriebskostenabrechnung unter der Position „Beleuchtung“, ob Ihr Vermieter dort Angaben zur Strompreisbremse gemacht hat. Auch in der Heizkostenabrechnung bei der Position „Betriebsstrom der Heizungsanlage“ sollte eine solche Information zu finden sein. In der Heizkostenabrechnung sollte ferner ein Vermerk zu Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) zu finden sein.
Ist der Vermieter dieser Pflicht nicht nachgekommen, sollten Betroffene Einsicht in die Unterlagen für den Strom- und Brennstoffbezug verlangen und diese entsprechend prüfen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg stellt auf ihrer Webseite einen Musterbrief für den Widerspruch gegen die Abrechnung und die Bitte nach Dokumenteneinsicht bereit.