Zu viel bezahlt?

So prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung!

Hat Ihr Vermieter die Einsparungen durch die Energiepreisbremsen an Sie weitergereicht? Ein Blick in die Nebenkostenabrechnung für 2023 hilft weiter.

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Zu viel bezahlt? Vermieter müssen die Einsparungen durch die Energiepreisbremsen ordnungsgemäß in der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiterreichen.
Zu viel bezahlt? Vermieter müssen die Einsparungen durch die Energiepreisbremsen ordnungsgemäß in der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiterreichen.Benjamin Nolte/dpa-tmn

Die Verbraucherzentrale Brandenburg stellt fest, dass nur wenige der Abrechnungen die Entlastungen überhaupt wie vorgesehen ausweisen. Doch nur so können Mieterinnen und Mieter nachvollziehen, ob die Energiepreise in ihrem Fall oberhalb der Entlastungsgrenze lagen und ob die jeweilige Entlastung ordnungsgemäß bei ihnen angekommen ist.

Die Verbraucherschützer in Brandenburg geben Tipps, worauf betroffene Mieter achten sollten:

Prüfen Sie in der Betriebskostenabrechnung unter der Position „Beleuchtung“, ob Ihr Vermieter dort Angaben zur Strompreisbremse gemacht hat. Auch in der Heizkostenabrechnung bei der Position „Betriebsstrom der Heizungsanlage“ sollte eine solche Information zu finden sein. In der Heizkostenabrechnung sollte ferner ein Vermerk zu Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) zu finden sein.

Ist der Vermieter dieser Pflicht nicht nachgekommen, sollten Betroffene Einsicht in die Unterlagen für den Strom- und Brennstoffbezug verlangen und diese entsprechend prüfen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg stellt auf ihrer Webseite einen Musterbrief für den Widerspruch gegen die Abrechnung und die Bitte nach Dokumenteneinsicht bereit.

Vermieter sind dazu verpflichtet, die Entlastungen an ihre Mieter weitergeben

Die Preisbremsen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher während der Energiekrise entlasten, die durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelöst wurde, als Strom und Gas sehr teuer waren. Arbeitspreise, die oberhalb der Grenze von 40 Cent/kWh für Strom, 12 Cent/kWh für Gas und 9,5 Cent/kWh für Wärmelieferungen lagen, wurden 2023 staatlich bezuschusst. Verbraucherinnen und Verbraucher dürften daher nie Energiepreise bezahlt haben, die oberhalb dieser Grenzen lagen. Die Vermieter waren dazu verpflichtet, die Entlastungen an ihre Mieter weiterzureichen. So schreibt es das Gesetz vor. ■