Zu hohe Versprechungen

Internet zu lahm? Verbraucherschützer fordern 15 Euro Rabatt!

Immer wieder klagen Kunden, dass ihre DSL-Verbindung deutlich langsamer ist als sie beworben wird. Verbraucherschützer haben eine Idee, um das zu ändern.

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Langsamer als beworben? Ein Router, an dem die LEDs für WLAN und DSL leuchten (Symbolbild).
Langsamer als beworben? Ein Router, an dem die LEDs für WLAN und DSL leuchten (Symbolbild).Sebastian Gollnow/dpa

Es ist ein echtes Ärgernis: Man zahlt für eine DSL-Geschwindigkeit von 250 Mbit pro Sekunde, doch am Ende misst der Speedtest keine 100 Mbit. Wenn es nach Verbraucherschützern geht, soll sich das bald ändern und zu langsames Internet mit einer Pauschale von 15 Euro Rabatt auf die monatlichen Kosten entschädigt werden!

Denn knapp zwei Jahre nach Einführung des sogenannten Minderungsrechts, auf dessen Basis Internetkunden bei lahmer Verbindung weniger Geld zahlen müssen, werten Verbraucherschützer die Regelung als zahnlosen Papiertiger. Internetnutzer erhielten dadurch so gut wie keine Vorteile und müssten weiter langsam surfen.

Pauschale von 15 Euro würde Anbieter zum Handeln zwingen

Deshalb fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband nun eine pauschale Reduktion des Tarifes um 15 Euro pro Monat - und zwar so lange, bis das Defizit behoben ist.

Jürgen Grützner vom Branchenverband VATM schüttelt den Kopf. Beim Minderungsrecht müsse immer der Einzelfall betrachtet werden, schließlich enthielten die am Markt verfügbaren Verträge sehr unterschiedliche Leistungen. Eine pauschale Kürzung wäre aus Sicht des VATM nicht zulässig.

Viele Anbieter bauen ihre Netze weiter aus, doch an der Geschwindigkeit hapert es oft.
Viele Anbieter bauen ihre Netze weiter aus, doch an der Geschwindigkeit hapert es oft.Arnulf Hettrich/Imago

Bisheriges Verfahren zu kompliziert

Doch das Problem ist, dass die bisherige Regelung kaum Besserung bringt. Seit Mitte Dezember 2021 haben Verbraucherinnen und Verbraucher zwar ein Preis-Minderungsrecht, wenn ihr heimisches Internet schlechter ist als vertraglich zugesichert. Dazu müssen Verbraucher aber mit einem Messtool der Bundesnetzagentur die Diskrepanz zwischen vertraglich versprochenem Speed und tatsächlicher Datenrate nachweisen.

Und das ist aufwendig. Insgesamt sind 30 Tests nötig: Zwischen den Messungen müssen mindestens fünf Minuten liegen, beziehungsweise zwischen der fünften und sechsten Messung eines Tages mindestens drei Stunden. Der Gesamtzeitraum für die „Messkampagne“ - so wird die vorgeschriebene Reihe an 30 Tests genannt - darf nicht länger sein als zwei Wochen. 

Zahlen der Bundesnetzagentur zur Nutzung des Angebots sind ernüchternd: Zwischen Mitte Dezember 2021 und Ende Dezember 2022 begannen rund 108 000 Internetnutzer die nötige Messkampagne, aber nur 29 000 von ihnen schlossen sie ab - aber es bekamen dann fast allen Fällen bescheinigt, dass ihnen eine Preisminderung zusteht.

Nicht einmal Höhe der Entschädigung ist bisher geregelt

Doch die 29 000 bescheinigten Rechtsansprüche auf Preisminderung sind nur ein sehr kleiner Teil der zig Millionen an Internetnutzern in Deutschland. Und Fakt ist auch, dass das Internetangebot insgesamt besser geworden ist - Anbieter wie Vodafone und die Deutsche Telekom investieren viel Geld in ihr Netz, um schnellere und stabilere Verbindungen zu ermöglichen.

Bescheinigt das Tool den Verbrauchern dennoch einen Anspruch auf Preisminderung, sollten sie sich im nächsten Schritt beim Provider melden. Doch wie hoch genau diese Preisminderung ausfallen soll, ist nicht klar geregelt.

Diese Unklarheit ärgert die Verbraucherschützer. „Anbieter berechnen die Minderungshöhe intransparent und zu gering, gewähren unter Umständen gar keine Minderung oder Sonderkündigung“, heißt es in dem Schreiben des vzbv.

Wenn die Provider keine Kompensation bieten oder diese zu gering ausfällt, bleibt dem Verbraucher nur der Gang vor das Amtsgericht. Viele dürften davor zurückschrecken. Eine pauschale Preisreduzierung würde ihre Position im Streit mit dem Anbieter deutlich verbessern, sagen die Verbraucherschützer.