Passionierte Hobbygärtner wissen es, beim Schnitt der Hecke muss man sich an bestimmte Zeiten halten. Wer einen radikalen Rückschnitt der Hecke oder gar das Entfernen einer Hecke plant, muss sich jetzt noch lange gedulden. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist der Rückschnitt vom 1. März bis 30. September verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Doch was ist erlaubt, welche Heckenpflege darf man jetzt noch vornehmen?
Das Heckenschnitt-Verbot von März bis Ende September soll die in den Pflanzen lebenden, nistenden und brütende, Tiere schützen, also Vögel und Insekten. Nicht erlaubt sind in der Zeit das Zerstören, Roden und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in Siedlungen und in der freien Landschaft. Als Hecke gelten übrigens auch Rankpflanzen an Zäunen, Mauern oder Gebäuden.
Schonender Formschnitt der Hecken und Sträucher ist erlaubt
Erlaubt ist hingegen der schonende Form- und Pflegeschnitt. Heißt, man darf den Zuwachs des Vorjahres an den Hecken und Sträuchern entfernen. Auch leichte Formschnitte darf man noch vornehmen und Totholz entfernen. Doch auch hier legen Naturschützer den Hobbygärtnern ans Herz, zu warten. Denn bis etwa Ende Juli brüten noch Vögel in dem grünen Dickicht und Jungvögel werden in der Folge gerade erst flügge – eine sensible Zeit für deren Eltern.

Die Vogeleltern könnten sich so sehr gestört fühlen, dass sie ihre Brut aufgeben, erklärt Marco Sommerfeld, Referent für Vogelschutz beim Nabu Hamburg. Außerdem könnten Raubtiere leichter die kleinen Vögel zu fassen bekommen, wenn die schützenden Zweige um die Nester fehlen. Also besser auch mit dem Pflegeschnitt der Hecken und Sträucher bis Ende Juli warten – und auch dann sollte man immer erst mal auf die Suche nach Nestern gehen, raten die Nabu-Experten.
Bäume im Haus- oder Kleingarten dürfen theoretisch das ganze Jahr über gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Wichtig: Gartenbesitzer oder mit der Fällung beauftragte Firmen müssen aber auch hier zuvor sicherstellen, dass sich keine Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten von Tieren darin befinden. ■