Viele Deutsche ziehen vor allem dann gern durch Wald und Heide, wenn es etwas zu holen gibt – so gehört die Pilzsuche hierzulande zu den beliebten Hobbys, vor allem im Herbst. Auch im Frühjahr schnappen sich aber viele das Körbchen und pflücken. Ziel: Bärlauch! Das würzige Kraut, das zu allerlei leckeren Speisen verarbeitet werden kann, geht jetzt langsam in die Saison. Das Problem: Es darf nicht überall gepflückt werden – wer die Sammelei falsch angeht, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Was sagt das Gesetz – wie viel Bärlauch darf man pflücken?
Bärlauch pflücken: Welche Regeln muss man dabei beachten?
Bärlauch schmeckt vielen Deutschen besonders gut – das Aroma erinnert an Knoblauch, verpasst vielen Speisen eine ganz besondere Note. Und das ganz ohne lästigen Gestank nach dem Essen. Und: Die Pflanze ist in vielen Wäldern beheimatet, kann bei Spaziergängen durch die Natur gut gepflückt werden. Aber: Nicht in unbegrenzten Mengen! Immer wieder erwischen die Behörden Sammler, die den Bärlauch kiloweise aus den Wäldern schleppen. Wie viel darf man wirklich pflücken?
Es gibt eine einfache Regel, auf die jetzt auf der Facebook-Seite der Freunde des ehemaligen Botanischen Gartens der Universität des Saarlandes aufmerksam gemacht wurde. Und das ist die sogenannte „Handstraußregel“. Denn: Geerntet werden darf Bärlauch für den persönlichen Bedarf – und als geringe Menge ist die gemeint, „die zwischen Daumen und Zeigefinger passt“, erklären die Natur-Freunde. „Daher kommt der Name Handstraußregel‘. So soll verhindert werden, dass ganze Bestände abgeerntet und verkauft werden. Denn der Verkauf ist per se verboten und bedarf einer vorherigen Genehmigung“, heißt es in dem Beitrag auf Facebook weiter.

Grundsätzlich verboten ist das Sammeln in Naturschutzgebieten und Nationalparks. Für alle übrigens Stellen sieht das Bundesnaturschutzgesetz klare Regeln vor. So heißt es in Paragraph 39, dass es verboten ist, „wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten“. Es gibt allerdings eine Ausnahme, die sich im gleichen Paragraphen versteckt.
Bärlauch pflücken im Wald: Sammler sollten die „Handstraußregel“ kennen!
Dort heißt es, jeder dürfe „wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“ Die Betonung liegt hier aber auf „geringen Mengen“ und „persönlichem Bedarf“. Gerade beim Thema Bärlauch gibt es allerdings auch immer wieder große Diskussionen, heißt es in dem Beitrag der Freunde des ehemaligen Botanischen Gartens der Universität des Saarlandes weiter.
„Es ist schon so, dass die Handstraußregel bei manchen Pflanzen oder Pilzen keine wörtliche Anwendung finden kann - bei einem stattlichen Steinpilz wäre man dann schnell fertig mit der Sammelei“, schreiben die Naturfreunde. „Auch beim Bärlauch darf man sicherlich mehr als ein Sträußchen pflücken, wenn man für die ganze Sippschaft Pesto zubereiten möchte. Aber halt nur da, wo reichlich wächst und man nicht erkennen kann, dass etwas entnommen wurde.“ Immer wieder komme es aber dazu, dass säckeweise Bärlauch geerntet wird. Weil dieser auch zu Geld gemacht wird und „andere den Hals nicht voll bekommen, war dieses Gesetz nötig“.
Wer beim Pflücken von zu viel Bärlauch, beim Ernten im Nationalpark oder beim regelrechten Plündern der Bestände im Wald erwischt wird, zahlt übrigens hohe Strafen. Wer sammeln will, sollte sich also zweimal überlegen, wie viel des wohlschmeckenden Krautes er oder sie wirklich mitnehmen möchte. Aber: Es gibt zum Glück auch leckere Rezepte, die ohne zu viel Bärlauch auskommen – vielleicht muss es in der Ernte-Saison nicht gleich Pesto sein. ■