Karneval, Fasching, Fastnacht – in der närrischen Zeit ist den Narren alles erlaubt? Nein, nicht ganz! Es gibt Kostüme, Verkleidungen und Accessoires, die verboten sind. Hält man sich nicht daran, kann es teuer werden. Was geht, was nicht und wie hoch die Strafen sind, lesen Sie hier.
Vielerorts wird bereits Fasching gefeiert, die Hochzeit der närrischen Tage stehen kurz bevor. Da wird also schon eifrig an Verkleidungen und Kostümen getüftelt. Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt? Doch, ein paar Grenzen gibt es dann schon.
Passen Sie mit Uniformen auf
Planen Sie vielleicht, als Polizist oder Polizistin zur Karneval-Parade zu gehen? Keine gute Idee! Zumindest, wenn die Uniform echt aussieht. Wer sich als Polizist oder Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau verkleiden will, sollte das Kostüm so gestalten, dass es keine Ähnlichkeit mit einer echten Uniform hat. Ist der Unterschied zur Uniform nicht deutlich zu erkennen, kann eine Straftat nach § 132 des Strafgesetzbuchs vorliegen. Hier heißt es u.a. „Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Was übrigens auch die Amtskleidung von Kirchen beinhaltet. Also Achtung bei einem Pastoren-Kostüm.
Vorsicht mit Waffen-Attrappen beim Kostüm
Dann lieber als Piratin verkleiden? Oder als Räuber Hotzenplotz? Oder Ritter? Oder Cowgirl? Das ist unbedenklich, solange Säbel, Messer, Schwert oder Revolver, die Sie vielleicht zum Kostüm tragen wollen, ganz eindeutig erkennbar Attrappen sind. Sollten die Waffen aber echt aussehen, kann es sich um sogenannte Anscheinswaffen handeln. Und die dürfen laut § 42a Waffengesetz nicht mitgeführt werden. Bei Verstoß gegen das Waffengesetz liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße bestraft werden kann. Also achten Sie darauf, dass Waffen, die Sie zu Ihrem Kostüm tragen, ganz klar wie Spielzeug aussehen.
Keine Voll-Maske hinterm Steuer
Möchten Sie eine Hexenmaske tragen oder anderweitig ihr Gesicht verhüllen, etwa weil Sie als Figur aus „Squid Game“ oder „Haus des Geldes“ zum Fasching gehen, sollten Sie die Gesichtsmaske zumindest abnehmen, wenn Sie hinterm Steuer im Auto sitzen. Denn da darf das Gesicht nicht verhüllt sein. Man muss für die Verkehrsüberwachung identifizierbar bleiben. Ansonsten wird ein Bußgeld von 60 Euro fällig.