Antworten für Arbeitnehmer

Darf ich zu Hause bleiben, wenn Bauern die Straßen blockieren?

Protestaktionen von Landwirten können ab Montag für Verkehrschaos sorgen. Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Pendler?

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Eine Frau arbeitet im Homeoffice. Ein automatisches Recht darauf haben Arbeitnehmer nicht.
Eine Frau arbeitet im Homeoffice. Ein automatisches Recht darauf haben Arbeitnehmer nicht.Sebastian Gollnow/dpa

Für Arbeitnehmer ändert sich in der Regel nichts, auch wenn Bauern die Straßen blockieren. Sie müssen in der Regel trotzdem zur Arbeit kommen, sagt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Das sogenannte „Wegerisiko“ trägt nämlich der Arbeitnehmer. Für die Zeit, in der man nicht arbeitet, hat man zum einen keinen Anspruch auf Bezahlung. Zum anderen ist aber eine Abmahnung möglich, wenn man gar nicht am Arbeitsplatz erscheint. Aus Protest gegen die geplante Kürzung von Subventionen starten die Bauern am Montag eine bundesweite Aktionswoche. Dabei wollen sie unter anderem in vielen Bundesländern den Verkehr blockieren.

Sind entsprechende Störungen rechtzeitig angekündigt, wie im Fall der blockierenden Bauern, könnten Arbeitgeber erwarten, dass Beschäftigte sich vorab informieren und zum Beispiel andere Verkehrsmittel wählen, etwa die Bahn, so Bredereck.

Er empfiehlt den Beschäftigten in jedem Fall, rechtzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen - und konkret nachzufragen, wie man bei Verkehrsstörungen vorgehen soll.

Ein Recht auf Homeoffice hat man nur, wenn es mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde

Denkbar ist etwa, dass man mit dem Arbeitgeber eine Freistellung vereinbart oder sich Urlaub nimmt. Auch der Abbau von Überstunden, die Nutzung von Gleitzeit oder die Arbeit im Homeoffice können eine Option sein.

Ein Recht auf Homeoffice hat man allerdings nur, wenn dieses mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Zum Beispiel im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag, betont Bredereck. „Wenn man keine Einigung mit dem Arbeitgeber gefunden hat, sollte man unbedingt losfahren“, rät der Fachanwalt. „Und auch Umwege in Kauf nehmen.“