Die Weihnachtsmärkte sind eröffnet, man bummelt durch den Lichterglanz, kauft kleine Geschenke, genießt Gebäck und Glühwein. Die Tasse wäre eigentlich ein nettes Souvenir ... Doch darf man sie einfach mitnehmen, schließlich hat man dafür Pfand bezahlt? Und wie ist es mit Umtausch an den Weihnachtsständen, geht das auch ohne Kassenzettel? Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen rund um den Weihnachtsmarkt.
Habe ich ein Rückgaberecht auf dem Weihnachtsmarkt?
Beim Bummel vorbei an all den Ständen mit Holzschnitzereien und Engelsfiguren, aber auch Hausschuhen, Textilien und sogar Haushaltswaren lässt man sich vielleicht dazu verleiten, etwas zu kaufen, das man eigentlich gar nicht braucht oder das einem nach dem Kauf nicht mehr gefällt. Will man das Gekaufte wieder zurückgeben oder umtauschen, ist man allerdings auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Denn ein Recht darauf haben Käuferinnen und Käufer nicht, sagt die Rechtsanwältin Gudrun Winkelmann, Mitglied des Deutschen Anwaltvereins.
Und was, wenn das Gekaufte kaputtgeht? Weist ein Produkt innerhalb von zwölf Monaten ab Kaufdatum einen Mangel auf, können Käuferinnen und Käufer ihre Gewährleistungsansprüche geltend machen und Nachbesserung verlangen – entweder durch Reparatur oder Umtausch.
Es gab keinen Kassenzettel, kann ich trotzdem umtauschen?
Das wird schwierig. Wenn kein Kassenbon vorliege, ließen sich defekte Sachen etwa nur dann reklamieren, wenn ganz klar sei, dass niemand anders identische Dinge anbietet, so die Anwältin. Sie rät, sich beim Kauf auf dem Weihnachtsmarkt grundsätzlich eine Quittung ausstellen zu lassen. Dann kann man im Falle eines Mangels oder gewünschten Umtauschs nachweisen, dass ein Produkt beim jeweiligen Händler gekauft wurde.
Darf ich die Glühweintasse, für die ich Pfand gezahlt habe, einfach mit nach Hause nehmen?
Auf Weihnachtsmärkten wird meist ein hohes Pfand für die Glühweintassen verlangt – vier oder fünf Euro. Das entspricht doch dem Wert der Tasse, denkt man sich, da kann man die doch einfach mitnehmen, oder? Falsch! Das ist Diebstahl – „auch wenn Pfand bezahlt wurde“, sagt Rechtsanwältin Winkelmann. Denn mit der Vereinbarung eines Pfands wollen Händlerinnen und Händler sicherstellen, dass die Tasse tatsächlich zurückkehrt – sonst stünden Sie am Ende womöglich ohne Tassen da. „Wenn man die Tasse mitnehmen will, muss man am Stand fragen und häufig noch etwas mehr bezahlen“, so Winkelmann. An vielen Glühwein-Ständen werden die Tassen inzwischen auch als Souvenir verkauft.




