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Bürgergeld: Das sind die Termine für die Auszahlung 2024

Jeden Monat warten Millionen in Deutschland auf die Auszahlung des Bürgergelds. Die Termine für die Auszahlung des Bürgergelds 2024 stehen fest. Hier sind sie.

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Die Termine für die Auszahlung des Bürgergelds 2024 stehen fest.
Die Termine für die Auszahlung des Bürgergelds 2024 stehen fest.Michael Gstettenbauer/Imago

Millionen Menschen brauchen das Bürgergeld zum Überleben. Für viele Menschen ohne Arbeit ist es die lebenswichtige Zahlung, die jeden Monat auf dem Konto landen muss, um Lebensmittel und andere wichtige Dinge zu kaufen. Damit das Bürgergeld 2024 auch wieder pünktlich auf dem Konto ist, gibt es für jeden Monat die spätesten Auszahlungstermine.

Wir haben die Termine einmal aufgelistet, damit Sie wissen, wann es 2024 Bürgergeld gibt. Je nach Jobcenter kann der Auszahlungstermin für das Bürgergeld 2024 variieren. Dennoch gibt es jeden Monat den spätesten Auszahlungstermin, damit das Geld bei allen Bürgergeldempfängern rechtzeitig auf dem Konto ist.

Auszahlungstermine fürs Bürgergeld 2024
  • Januar 2024: 29. Dezember 2023 (Freitag)
  • Februar 2024: 31. Januar 2024 (Mittwoch)
  • März 2024: 29. Februar 2024 (Donnerstag)
  • April 2024: 29. März 2024 (Freitag)
  • Mai 2024: 30. April 2024 (Dienstag)
  • Juni 2024: 31. Mai 2024 (Freitag)
  • Juli 2024: 28. Juni 2024 (Freitag)
  • August 2024: 31. Juli 2024 (Mittwoch)
  • September 2024: 30. August 2024 (Freitag)
  • Oktober 2024: 30. September 2024 (Montag)
  • November 2024: 31. Oktober 2024 (Donnerstag)
  • Dezember 2024: 29. November 2024 (Freitag)
  • Januar 2025: 31. Dezember 2024 (Dienstag)

Bürgergeld 2024 - So hoch sind die neuen Regelsätze ab Januar

Für das Jahr 2024 wurden die Regelsätze für das Bürgergeld in Deutschland erhöht. Für einen alleinstehenden Bedürftigen steigt der Regelsatz um knapp zwölf Prozent von 502 Euro auf 563 Euro. Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaften erhalten ab 2024 monatlich 506 Euro statt der bisherigen 451 Euro.

Für Kinder in Familien mit Bürgergeld erhalten die Empfänger je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Erwachsene mit Behinderungen, die in stationären Einrichtungen leben, bekommen 451 Euro.

Diese Erhöhung wurde vom Bundesarbeitsministerium bekannt gegeben. Die Bemessung orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung und den Verbraucherpreisen.