Zählt Vorbereitung?

Berufskleidung anziehen, Computer hochfahren – ist das schon Arbeitszeit?

Wann beginnt und wann endet offiziell die Arbeitszeit? Ein Experte gibt Auskunft.

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Die Schürze anlegen für den Job. Wenn man sich für die Arbeit umziehen muss, Berufskleidung anlegen muss, zählt das auch zur Arbeitszeit.
Die Schürze anlegen für den Job. Wenn man sich für die Arbeit umziehen muss, Berufskleidung anlegen muss, zählt das auch zur Arbeitszeit.Despositphotos / Imago

Viele Beschäftigte haben feste Arbeitszeiten und geregelte Wochenstunden. Doch wann genau zählt die Arbeitszeit. Beim Betreten des Firmengeländes? Beim Anlegen der Berufskleidung? Dem Start des Computers. Oder erst mit Beginn der eigentlichen Tätigkeit? Ein Rechtsexperte erklärt, ab wann und bis wann die Arbeitszeit läuft.

Wer in seinem Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart hat, will wissen, wann die abgeleistet sind. Und auch der Chef schaut meist, ob die Arbeitszeit erfüllt wird. Wann also beginnt und endet die Arbeit offiziell?

In der Regel gilt: Die Arbeitszeit fange am Arbeitsplatz an, so Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Bei einem Bürojob etwa zählt dann das Hinsetzen am Schreibtisch als Start der Arbeitszeit. Das Hochfahren des Computers gilt somit bereits als ein Teil der Arbeit.

Auch die Vorbereitung, wie Dienstkleidung anziehen, zählt

In anderen Bereichen müssen bestimmte Vorbereitungen getroffen werden, bevor Beschäftigte ihren Arbeitsplatz betreten dürfen. Denkbar ist etwa, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst ihre Dienstkleidung anziehen müssen. Anderswo sind bestimmte Hygienemaßnahmen vorgesehen, wie das Waschen vor dem Start der Arbeitstätigkeit bei der Produktion von Lebensmitteln. Auch das zählt zur Arbeitszeit, die zu vergüten ist, erklärt Schipp.

Generell gilt: Wenn der Arbeitnehmer etwas auf Wunsch des Arbeitgebers tut, zählt dies zur Arbeitszeit. Hat ein Arbeitgeber zentrale Zeiterfassungsgeräte, so geben diese den Arbeitsbeginn an, selbst wenn der Arbeitnehmer damit nicht am Arbeitsplatz ist. Diese Zeit zählt trotzdem zur Arbeitszeit.

Im Job schmutzig geworden? Dann zählt sich waschen zur Arbeitszeit

Und wann endet die Arbeitszeit? Bei flexiblen Arbeitszeiten am Schreibtisch zählt auch erst das Verlassen des Arbeitsplatzes als Ende der Arbeitszeit, so der Fachanwalt. Wer fixe Arbeitszeiten hat, muss darauf achten, den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. Bei Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte zum Beispiel starker Verschmutzung ausgesetzt sind, zählt auch das anschließende Waschen zur Arbeitszeit. ■