Viele Beschäftigte haben feste Arbeitszeiten und geregelte Wochenstunden. Doch wann genau zählt die Arbeitszeit. Beim Betreten des Firmengeländes? Beim Anlegen der Berufskleidung? Dem Start des Computers. Oder erst mit Beginn der eigentlichen Tätigkeit? Ein Rechtsexperte erklärt, ab wann und bis wann die Arbeitszeit läuft.
Wer in seinem Arbeitsvertrag eine feste Stundenzahl vereinbart hat, will wissen, wann die abgeleistet sind. Und auch der Chef schaut meist, ob die Arbeitszeit erfüllt wird. Wann also beginnt und endet die Arbeit offiziell?
In der Regel gilt: Die Arbeitszeit fange am Arbeitsplatz an, so Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Bei einem Bürojob etwa zählt dann das Hinsetzen am Schreibtisch als Start der Arbeitszeit. Das Hochfahren des Computers gilt somit bereits als ein Teil der Arbeit.
Auch die Vorbereitung, wie Dienstkleidung anziehen, zählt
In anderen Bereichen müssen bestimmte Vorbereitungen getroffen werden, bevor Beschäftigte ihren Arbeitsplatz betreten dürfen. Denkbar ist etwa, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst ihre Dienstkleidung anziehen müssen. Anderswo sind bestimmte Hygienemaßnahmen vorgesehen, wie das Waschen vor dem Start der Arbeitstätigkeit bei der Produktion von Lebensmitteln. Auch das zählt zur Arbeitszeit, die zu vergüten ist, erklärt Schipp.
Generell gilt: Wenn der Arbeitnehmer etwas auf Wunsch des Arbeitgebers tut, zählt dies zur Arbeitszeit. Hat ein Arbeitgeber zentrale Zeiterfassungsgeräte, so geben diese den Arbeitsbeginn an, selbst wenn der Arbeitnehmer damit nicht am Arbeitsplatz ist. Diese Zeit zählt trotzdem zur Arbeitszeit.